
Pink Floyd verklagt EMI
Selbst als Legende kämpft man mit den Problemen der musikalischen Neuzeit: Die lebenden Mitglieder von Pink Floyd haben ihr Label EMI verklagt. Der Grund: Nach einem Vertrag von 1999 dürfe EMI die Werke der Gruppe nur als ganzes Album verkaufen, argumentiert der Anwalt der Musiker. Das müsse so auch für den Digitalvertrieb gelten. EMI dagegen meint, die vertragliche Beschränkung gelte nur für Tonträger. Bei iTunes etwa sind Pink-Floyd-Titel wie "Money" einzeln erhältlich. Seit gestern wird vor Gericht gestritten. (Foto: Denis O'Regan/Albert Watson)

GEMA beruft außerordentliche Mitgliederversammlung ein
Nach einem entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrats lädt die GEMA am 12. März zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ins Berliner Hotel InterContinental. Grund für dieses seltene Ereignis - in der Geschichte der GEMA kommt es erst zum vierten Mal vor - ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das die lange Jahre geübte Lizenzpraxis im Werbebereich in Frage stellt.
Dabei hatte der BGH in einem langjährigen Zwist zwischen den Werbern der Heye Group als Kläger und der GEMA bereits im Sommer 2009 im Sinne der Kläger entschieden: Werbeagenturen dürfen demnach ihre Kreativität künftig auf ihren
Onlineseiten mit von ihnen kreierten Werbespots ins rechte Licht rücken, ohne dabei Gebühren für die in den Spots zum Einsatz kommende Musik an die Verwertungsgesellschaft abführen zu müssen.

Peter Gabriel bescheinigt Musikindustrie Verfall
Vor seiner neuen "Scratch My Back"-Tournee hat der britische Musiker Peter Gabriel der Musikindustrie fortschreitenden Verfall gepaart mit interessanten Neuerungen bescheinigt. In mancher Hinsicht erinnere ihn die heutige Musikszene an die 60er Jahre, sagte Gabriel der Nachrichtenagentur AFP bei einem Gespräch in Paris. Sie sei wie "ein Kadaver, aber es kriechen viele interessante Dinge da heraus". Die Zeit der Verwesung biete die Chance, "die Gesetze neu zu schreiben".
Eine solche Chance sehe er für die Musiker in der digitalen Musik. Musiker könnten heutzutage in zehn oder zwölf verschiedenen Bands mitspielen, sie könnten sich ebenso gut darauf verlegen, drei Sekunden lange Songs zu spielen wie drei Tage lange Stücke.

Vorratsdatenspeicherung - Was das Urteil wirklich bedeutet
Wer hat gewonnen, wer hat verloren? Werden Verbindungsdaten künftig gar nicht mehr auf Vorrat gespeichert? Können Nutzer illegaler Tauschbörsen nun nicht mehr verfolgt werden?
Wird die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft?
Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Das Gesetz ist zwar in seiner vorliegenden Form "nichtig", darf somit ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die derzeit bei den Internetprovidern vorliegenden Daten müssen gelöscht werden. Über diese Rechtsfolge des Urteils wurde übrigens denkbar knapp entschieden: mit vier zu vier Stimmen. Vier Richter hätten das Gesetz also nur für "unvereinbar mit dem Grundgesetz" erklären wollen. Nur wegen des Begriffs der Nichtigkeit können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden.
Doch das Verfassungsgericht hält die Datenspeicherung nicht für prinzipiell verfassungswidrig: "Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen."




