SPEZIALISIERTES ANGEBOT FÜR DRMV-MITGLIEDER ZUM THEMA GVL
Wie bereits in den letzten Ausgaben des MUSIKER MAGAZIN berichtet, stellt der DRMV seinen Mitgliedern besondere Dienstleistungen für die erfolgreiche Tätigkeit im Musikbusiness zur Verfügung. In Zeiten, in denen sich die Alimentation über die klassischen Vermarktungswege immer schwieriger gestaltet, nimmt die Auswertung eigener Musik- und Leistungsschutz rechte eine immer wichtigere Bedeutung für ausübende Künstler ein.
Wie ebenfalls angekündigt, möchten wir ausgewählte Fragen bzw. die Antworten aus unserer Beratungspraxis gerne öffentlich vorstellen und ausführlicher behandeln, wenn die besondere Thematik von mehreren Seiten aufgekommen ist. Für zunächst individuelle Anfragen besteht offensichtlich ein breiteres Interesse bei Musikern. Die jeweiligen Anfragen werden von uns selbstverständlich in anonymisierter Form vorgestellt.
FF fragte: "Können auch meine Gagen als Live-Musiker bei der GVL angerechnet werden?"
Antwort DRMV: Bekanntlich ist die GVL für ausübende Künstler und Werkinterpreten (z. B. Studiomusiker) quasi die urheberrechtliche Vertretung. Die GVL nimmt die sog. "Zweitverwertungsrechte" für die Künstler wie Hersteller wahr. Auf Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge zieht diese Vereinigung (z.B. über die GEMA) die aufkommenden Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Bei der "Erstverwertung" sollte es sich demnach zumindest um ein Engagement gehandelt haben, von welchem etwa von einem Radio-/TV-Sender Aufnahmen gemacht wurden, welche auch nachweisbar gesendet/übertragen werden/wurden.
TEXT: FUNKEY
FOTO: © ALEXEY KLEMENTIEV/ FOTOLIA.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2009




