KNOW-HOW IM MUSIKBUSINESS - von RA Ulrich Schulze-Rossbach

VERTRAGSFORMEN MIT DER TONTRÄGERINDUSTRIE
KÜNSTLERVERTRAG:

Als Künstlervertrag wird in der Regel ein Vertrag bezeichnet, durch den ein Künstler an eine Tonträgerfirma exklusiv gebunden wird. Dies bedeutet, dass der Künstler sich verpflichtet, ausschließlich dieser Tonträgerfirma während der Vertragsdauer die Aufnahme seiner Darbietungen zu gestatten, während die Tonträgerfirma sich nicht nur zur Aufnahme verpflichtet, sondern auch dazu, den Künstler an der wirtschaftlichen Verwertung der Aufnahmen zu beteiligen. Wesentliches Merkmal eines Künstlervertrages ist, dass die Tonträgerfirma sämtliche Kosten einer Aufnahme aus eigenen Mitteln zahlt. Zu solchen Kosten zählen die Aufnahmekosten (Tonstudio, Techniker, Begleitmusiker, Arrangeure, evtl. Unterbringungskosten am Aufnahmeort) und die an den künstlerischen Produzenten zu zahlende Lizenz. Aufgrund alleiniger Bezahlung der Aufnahmen stehen der Firma für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist die Auswertungsrechte an den Aufnahmen alleine zu, ohne dass die Rechte an den Aufnahmen jemals an den Musiker als Künstler zurückfallen würden. Gleichwohl stehen dem Künstler natürlich für die gesamte Auswertungsdauer des Tonträgers die vereinbarten Lizenzen zu, die wegen der vollständigen Übernahme aller Herstellungskosten durch die Tonträgerfirma vergleichsweise gering sind. Die Lizenz ist eine Umsatzbeteiligung, die bezogen auf hergestellte und verkaufte Tonträger und deren Preis zu berechnen ist. Die Höhe der Lizenz richtet sich dabei - unabhängig von den Erwartungen an den Karriereverlauf des Künstlers - entscheidend danach, ob der Musiker als Solist Leistungen erbringt und die Tonträgerfirma deswegen auch die Honorare aller Begleitmusiker tragen muss oder ob als Künstler eine ganze Musikgruppe in Erscheinung tritt, für die keine Begleitmusiker benötigt werden.

MIT FREUNDLICHER GENEHMIGUNG: AMA VERLAG GMBH
DAS AMA MUSIKERRECHT
ISBN 3-89922-011-0
WWW.AMA-VERLAG.DE
FOTO:© SERGEY LAVRENTEV/ FOTOLIA.COM

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2009

 
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