DER GUTE RUF DER GEMA GERÄT INS WANKEN, WEIL DAS VERTRAUEN DER MITGLIEDER IN IHRE ORGANISATION SCHWINDET
Seit geraumer Zeit wehren sich die Mitglieder vergeblich gegen das Pro-Verfahren, das nachweislich zu extrem ungerechter Verteilung der Einkünfte aus öffentlichen Aufführungen führt. Obwohl der BGH der GEMA bescheinigt hat, dass das Pro-Verfahren ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung nicht hätte eingeführt werden dürfen, weigern sich Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA, das Verfahren in einer Mitgliederversammlung zu diskutieren und darüber abstimmen zu lassen. Autoren, die Ihre Werke selbst aufführen, leisten erhebliche Zahlungen an die GEMA und stellen nach Erhalt Ihrer Abrechnungen fest, dass so gut wie nichts an sie zurückfließt. Veranstalter, die für die von ihnen durchgeführten Veranstaltungen an die GEMA zahlen, stellen ebenfalls fest, dass das Geld nicht bei den Autoren an kommt. Schließlich wird immer lauter beklagt, dass die GEMA Zahlungen an ihre Autoren wegen angeblichen Missbrauchs zurückhält. Die Summe dieser Klagen hat nun dazu geführt, dass die Betroffenen über 100.000 Unterschriften gesammelt und eine Petition gegen die GEMA beim Bundestag eingebracht haben. Dies ist deshalb bedauerlich, weil die GEMA selbst sich als Interessenvertreterin ihrer Mitglieder darstellt und von Politik und Öffentlichkeit so gesehen wird. Dass nun gerade die Mitglieder der GEMA dies anders sehen, ist genauso bestürzend wie die Tatsache, dass auch die Gerichte der GEMA zunehmend falsches Verhalten bescheinigen.
TEXT: RA WOLFGANG KRÜGER
FOTO:©IGRIK / FOTOLIA.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2009




