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Dieter Bohlen muss sich seine Entzauberung als Gesangskünstler gefallen lassen

In einem umfangreich und sorgfältig begründeten Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 07.07.2009 wurde Dieter Bohlen bescheinigt, dass öffentlich darüber berichtet werden darf, welche Qualität seine eigenen Gesangsleistungen haben. Auf der Website eines Zeitschriftenverlages wurde eine Studioaufnahme veröffentlicht, auf der Dieter Bohlen als Gesangskünstler zu bewundern war. Diese Aufnahme war angeblich illegal aus dem Studio herausgeschmuggelt und dem Verlag zugespielt worden. Diese Aufnahme demonstrierte, dass die Gesangsfähigkeiten von Dieter Bohlen nicht im Entferntesten dem entsprachen, was er von jungen Künstlern in der Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" verlangt. Er versuchte deshalb, die Veröffentlichung seiner eigenen Gesangsleistungen zu verhindern und behauptete, die Veröffentlichung der Aufnahme stelle eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts dar.

TEXT: RA WOLFGANG KRÜGER
FOTO: MANFRED ESSER/SONY MUSIC

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2009

 
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