KÜNSTLERSOZIALKASSE - GUT GEDACHT, SCHLECHT GEMACHT
KSK - Teil 3
Die unbekannte Ausgleichsvereinbarung
Dies ist nun mein dritter Artikel zum Thema Künstlersozialkasse (KSK). Seit der Reform im letzten Jahr, sehen sich immer mehr Verwerter und Versicherte mit dem
Gesetz konfrontiert und ich bemühe mich in meinen Artikeln, auf einzelne Teilprobleme aufmerksam zu machen. Heute bitte ich alle, diesen Artikel zum Anlass
zu nehmen, sich über die Möglichkeit einer Ausgleichsvereinbarung, bzw. Ausgleichsvereinigung, umfangreich zu informieren. Die KSK hat nun endlich in einem ihrer letzten
Schreiben an die Verwerter (Erfassungsbogen Verwerterabgabe 2008) über die genannten Möglichkeiten informiert.
Ich erlaube mir, aus dem Schreiben vom Januar 2009 an mich auszugsweise zu zitieren:
Ausgleichsvereinbarung:
"Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sieht eine Besonderheit vor, die zunehmend an Bedeutung gewinnt: Abgabepflichtige können sich zu Ausgleichsvereinigungen
zusammenschließen, um die Aufbringung der Künstlersozialabgabe abweichend von den allgemeinen Regelungen zu gestalten. Der wesentliche Vorteil einer solchen Ausgleichsvereinbarung ist die Verwaltungsvereinfachung insbesondere durch den Wegfall der Aufzeichnungspflichten und der turnusmäßigen Betriebsprüfungen." Weniger
Bürokratie, vereinfachte Verfahren und keine Betriebsprüfungen - im Grunde eine tolle Idee und ein im Grundsatz wieder zu unterstützendes gutes Verfahren - ja, wenn nicht in den letzten Jahren der Gesetzgeber und die verantwortliche Behörde wieder einmal in ihrer Informationspflicht versagt hätten.
TEXT: JOACHIM GRIEBE
FOTO: GRANDE-ROLANDE/PHOTOCASE.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2009




