MUSIKER UND STEUERRECHT

Praktische Hinweise für Musiker

Der umsatzsteuerliche Ort für den Auftritt eines Musikers liegt immer dort, wo der Auftritt stattfindet. Spielt beispielsweise ein Gitarrist aus Deutschland einen Aushilfsjob in Amsterdam (NL), so müsste der deutsche Musiker als Unternehmer keine deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Auf einer Rechnung müsste aber der Vermerk stehen "kein Umsatzsteuer ausweis, da nicht in Deutschland steuerbar - es wird auf die Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) des Leistungsempfängers hingewiesen".

Ab dem 01.01.2010 kommt eine Neuerung hinzu. Ist der Auftritt in einem anderen Land, das zum Gemeinschaftsgebiet gehört (wie z. B. NL), dann sollte der deutsche Musiker seine Umsatzsteuer-ID-Nummer dem Leistungsempfänger mitteilen.

TEXT: SÖREN BISCHOF - STEUERBERATER, GITARRIST UND KOMPONIST
FOTO: RIKETIECK/PHOTOCASE.COM

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2010

 
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