BGH: MUSIKNUTZUNG FÜR WERBUNG GEMA-FREI
Der Bundesgerichtshof hat in einem vielbeachteten Urteil (vom 10.06.2009, Az.: I ZR 226/06) entschieden, dass die GEMA nicht zur Vergabe von Auswertungsrechten von Musik für Werbezwecke berechtigt ist.
Das Urteil betrifft konkret den Fall einer Werbeagentur, die Werbespots mit GEMA-pflichtigem Repertoire zwar mit Zustimmung der Urheber auf ihrer Internetseite öffentlich zugänglich machte, aber nicht zudem die Zustimmung der GEMA hierfür eingeholt hatte.
Wie nun aus den Urteilsgründen ersichtlich wird, hat diese höchstrichterliche Rechtsprechung aber offensichtlich weitreichende Auswirkungen auf alle Formen der Nutzung von Musik für Werbezwecke. Der BGH stellt sich hier gegen die langjährig allgemein anerkannte und praktizierte Vorstellung vieler Beteiligten aus der Werbewirtschaft.
TEXT: RA MATHIAS STRAUB | RIEGGER RECHTSANWÄLTE | WWW.RA-RIEGGER.DE
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Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2010




