WOHIN FÜHRT DER WEG DER GEMA? - Teil 2
Im Juni 2009 fand die jährliche Hauptversammlung der GEMA in München statt. Dazu hatte die GEMA wie jedes Jahr viele Änderungsanträge vorgelegt. Insgesamt waren es 41 Stück, über die die Jahreshauptversammlung zu entscheiden hatte.
Zum 31.12.2008 hatte die GEMA (laut Jahrbuch) insgesamt 63.752 Mitglieder, wovon lediglich 3.251 ordentliche Mitglieder (das sind 1,96%) ein Stimmrecht haben. Alle außerordentlichen (6.478) und angeschlossenen Mitglieder (54.023) sind nicht stimmberechtigt, also mit 98% die deutlich größere Mehrzahl, sondern dürfen in jeder Sparte (Urheber/Komponisten/Verleger) je 10 Vertreter wählen, die dann auf der Jahreshauptversammlung teilnehmen dürfen und ebenfalls Stimmrecht haben. Welch gnädiger Vorteil für 60.501 Mitglieder!!!
Insofern muss man sich bei jedem Antrag zur Satzung, wo die GEMA eine Änderung oder Ergänzung vornehmen möchte, die Frage stellen, welchen Vorteil bringt dieser Antrag, und vor allem, wem nützt dieser Antrag?
Beschäftigen wir uns mit dem Antrag Nr. 25, bei dem die GEMA eine Änderung in der Verrechnung innerhalb der einzelnen Sparten vorschlägt.
DER ANTRAG LAUTET: "Die Abrechnung von mehr als 50 (nach PRO gewichteten) Aufführungen für ein Werk in der Sparte M ist nur möglich, wenn im gleichen oder im vorhergehenden Geschäftsjahr in der Sparte R oder in der Sparte FS für dieses Werk mindestens zwei gemäß Abschnitt V Ziffer 3 gewichtete Minuten abgerechnet worden sind."
TEXT: KARLHEINZ OSCHE
FOTO: © TOBIAS MACHHAUS/FOTOLIA.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2010




