
Künstlersozialkasse, gut gedacht, schlecht gemacht
Seit dem 1. Januar 1983 gibt es ein speziell für Künstler und Publizisten geschaffenes System der sozialen Absicherung - die Künstlersozialversicherung (KSK)
Diese Pflichtversicherung integriert damit freiberufliche Künstlern in die gesetzliche Sozialversicherung. Eine im Grundsatz hervorragende Idee um, gerade dieser Berufsgruppe die unter schwankenden, geringen Einkünften eine Absicherung für Krankheit und Alter zu ermöglichen. Gerade für Musiker die einzige Möglichkeit, überhaupt versichert zu sein. Finanziert wird dieses System durch Abgabe von Verwertern von künstlerischen Tätigkeiten sowie von den Versicherten selber.
Verauslagung und Weiterberechnung von Reisekosten
In der Praxis kommt es (glücklicherweise) häufig vor, dass der selbständige Musiker seine Auslagen für Reisekosten wie z.B. Bahn-, Flug- oder Tankquittungen vom Veranstalter oder der Plattenfirma oder dem Verlag erstattet bekommt. Dabei taucht immer wieder das Problem auf, wie oder ob man den diese Erstattung der Auslagen in einer Rechnung neben der normalen Gage aufführt.
Sehr oft stellt man dabei fest, dass z.B. Plattenfirmen von ihren Künstlern die Originalbelege als Nachweis verlangen und gleichzeitig wünschen, dass diese Auslagen in der Rechnung neben der Gage zusätzlich berechnet werden. Genau darin steckt aber eine Falle des Umsatzsteuerrechts.
Die Verteidigung im Plagiatsprozess
In Plagiatsprozessen, also in Verfahren, in denen die eine Partei die andere der unberechtigten Übernahme von Werken oder, um dies unjuristisch auszudrücken, des "Songklaus" bezichtigt, kann der Beschuldigte seine Verteidigung hauptsächlich auf zwei Argumente stützen: Zum einen kann er vortragen, dass das, was übernommen wurde, gar nicht nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt ist. Zum anderen kann er behaupten, dass es sich um eine unbewusste Doppelschöpfung handelt, er also ohne das Werk der gegnerischen Partei zu kennen, zufällig auf den gleichen Einfall kam.
Drum prüfe wer sich ewig bindet!
Dieser Ratschlag - eigentlich für zukünftige Eheleute gedacht ? ist ohne weiteres auf die in der Musikbranche tätigen Musiker übertragbar.
Es mehren sich die Fälle in der Praxis des Verfassers, in denen fassungslose Musiker ihren Unmut über unterschriebene Verträge mit Äußerungen wie "das darf doch nicht wahr sein" oder "das habe ich nicht gewußt" kundtun und nach einem verlorenen Gerichtsprozess den Kopf hängen lassen.
Der Hintergrund dieser Fallkonstellationen ist meist ähnlich: Man hat dem "guten Rat" eines "Managers" oder einer "Firma" vertraut. Mit den Worten "das musst Du jetzt nicht lesen" oder "unterschreib` schnell, wir haben jetzt keine Zeit" wurde man mehr oder weniger zu einer Unterschrift genötigt, ohne eigentlich darüber Bescheid zu wissen, was man so schnell unterschreiben soll.




