Das Europäische Parlament
kümmert sich um die Vereinheitlichung des Urheberrechts in Europa
von RA Wolfgang Krüger,krueger@kanzlei-mertin.de
das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union den Regierungen der Europäischen Staaten Vorgaben gemacht, die in nationalen Gesetzen umgesetzt werden müssen. Es handelt sich um die Richtlinie 2006/115 EG vom 12.12.2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht und die Richtlinie 2006/116 EG vom 12.12.2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und der urheberrechtlich geschützten Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller, sowie anderer Leistungsschutzberechtigter.
Um eine einheitliche Begriffsbestimmung und damit ein einheitliches Rechtsverständnis in Europa zu gewährleisten, wird in der Richtlinie 2006/115 EG verbindlich definiert, was unter Vermietung und Verleih zu verstehen ist.
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2007




