HALTEN KÜNSTLERVERTRÄGE DEN BESTIMMUNGEN DES GESETZES ÜBER ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STAND?
In einem Verfahren gegen einen Zeitungsverlag lagen die Bedingungen des Vertrages für freiberufliche Journalisten auf dem Prüfstand. Das Urteil des LG Braunschweig vom 21.9.2011 zum Az. 9 O 1352/11 dürfte auch für die Beurteilung der Wirksamkeit von Klauseln in Künstlerverträgen von Bedeutung sein.
Den Vertrag qualifizierte das Gericht als AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Von AGB ist auszugehen, wenn es sich um Klauselwerke handelt, die mehrfach Verwendung finden. Dies gilt selbst dann, wenn alle Klauseln in einem Vertragsangebot grundsätzlich frei verhandelbar sind, aber vom Verwender nicht nachgewiesen wird, dass jede einzelne Vertragsklausel tatsächlich individuell verhandelt worden ist. Wenn nur einzelne Punkte individuell verhandelt worden sind, stehen insgesamt die vorformulierten Bedingungen im Vordergrund. Deshalb könne dann von einer Individualvereinbarung keine Rede sein.
TEXT: RA WOLFGANG KRÜGER
FOTO: © LUCHSHEN/FOTOLIA.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2011




