BUCHFÜHRUNG - ABER WIE?

Die Buchführung für die Ich-AG dürfte Sie zunächst nicht vor unlösbare Probleme stellen. Sie dürfen sich nämlich als kleine Ich-AG auf eine einfache "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" zur Gewinnermittlung zurückziehen, wenn Sie als Kleingewerbetreibender nach der ab 2004 gültigen Regelung beim Umsatz die Grenze von 350.000 Euro und beim Gewinn 30.000 Euro nicht überschreiten. Freiberufler dürfen ebenfalls (unabhängig von Umsatz und Gewinn) die "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" einsetzen.Aber auch Kleingewerbetreibende müssen bei einem höheren Umsatz nicht von sich aus automatisch auf Bilanzierung umschwenken, sondern können warten, bis sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 02/2008

 
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