KÜNSTLERSOZIALKASSE GUT GEDACHT, SCHLECHT GEMACHT
Live Bands, Orchester und Bandleader werden doppelt zur Kasse gebeten
Die Möglichkeit, als Livemusiker zu überleben, werden von Jahr zu Jahr schwieriger. Neben Gema-Gebühren, Ausländersteuer und Finanzamt, versucht nun die KSK in einer wirklich kreativen Auslegung von Gesetzen, die Musiker selber zu Kasse zu bitten.
Eine übliche Praxis für viele Bands ist, dass ein Bandmitglied oder der "Band Leader" die gesamte Gage gegen Quittung vom Veranstalter entgegen nimmt und dann an die gesamte Band anteilig auszahlt. Das kann in bestimmten Fällen zu erheblichen Nachzahlungen führen.
"Bandleader sollen nach Ansicht der KSK in bestimmten Konstellationen auf die Rechnungen der Mitmusiker die Abgabe leisten und der Veranstalter anschließend noch einmal auf die Gesamtgage."
Quelle: Der Fachanwalt Andri Jürgensen auf seiner Webseite.
Aber nicht nur hier zeigt sich die Künstlersoziale reich an Ideen, das bestehende Gesetz auszulegen: Musiker, die Ihre eigene Musik einmalig auf eine einzelne CD brennen oder per MP3 verschicken, gelten laut der Behörde damit als Hersteller von Tonträgern.
TEXT: JOACHIM GRIEBE - WWW.KSKFORUM.DE
GRAFIK-QUELLE: WWW.KUENSTLERSOZIALKASSE.DE
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2008




