NEUES ANGEBOT FÜR DRMV-MITGLIEDER ZUM THEMA GVL
Ab diesem Jahr stellt der DRMV seinen Mitgliedern eine weitere, wichtige Dienstleistung zur Verfügung. In Zeiten, in denen die Alimentation über die klassischen Vermarktungswege immer schwieriger geworden ist, nimmt die Auswertung eigener Musik- und Leistungsschutzrechte eine noch wichtigere Bedeutung für ausübende Künstler.Für diese Zielgruppe ist die GVL die urheberrechtliche Vertretung. Gleiches gilt u. a. auch für die Gruppe der Tonträgerhersteller wie ebenfalls andere künstlerische Berufe, z. B. Sänger, Tänzer, Schauspieler, Regisseure, Dirigenten und alle sonstigen Werkinterpreten. Die GVL nimmt die sog. "Zweitverwertungsrechte" für die Künstler wie Hersteller wahr. Auf Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge zieht diese Vereinigung die aufkommenden Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten.Werden registrierte Tonträger z. B. in TVProgrammen gesendet, so fallen hier gesetzliche Vergütungsansprüche an, welche von den Hörfunk- und Fernsehsendern für die Verwendung dieser erschienenen Tonträger bzw. Titel eingezogen werden. Ebenfalls von Diskotheken, Gaststätten, Hotels, Geschäften etc., in welchen Tonträger bzw. Radio- und Fernsehsendungen öffentlich wiedergeben werden, fallen (vorwiegend über die GEMA) Nutzungsentgelte an. Die Verteilung der eingezogenen Vergütungen an die ausübenden Künstler/ Tonträgerhersteller obliegt der GVL.
TEXT: FUNKEY
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2009




