FILESHARING - Kein lukrativer Tummelplatz mehr für Abmahnanwälte
Die Uneinheitlichkeit und Unübersichtlichkeit der Rechtsprechung zum Schadensersatz und zur Höhe der Abmahngebühren bei Filesharing dürfte bald ein Ende haben und das Geschäftsmodell einer ganzen Generation von Abmahnanwälten obsolet machen. Insbesondere müssen Abmahnanwälte künftig selbst Schadensersatzansprüche fürchten, die sie aus eigener Tasche zu bezahlen haben, weil die Verträge mit ihren Mandanten vorsehen, dass sie das Geschäft auf eigenes Risiko betreiben. Am Anfang stand die heroische Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 11.12.2007 zum Az. 316 C 127/07, die ganz im Sinne der Schadensersatz begründenden unberechtigten Schutzrechtsverwarnung dem Abmahnenden die Kosten für die Verteidigung auferlegt hat. Dieses Urteil war leider vom Landgericht Hamburg mit einer falschen und auch nicht nachvollziehbaren Begründung aufgehoben worden.
Nun gibt es ein weiteres Urteil, das den Schadensersatzanspruch des unberechtigt Abgemahnten gegen den Abmahner zum Gegenstand hat. In diesem Falle hatte das Amtsgericht die Klage des Abgemahnten auf Schadensersatz abgewiesen und das Berufungsgericht dem Kläger recht gegeben.
TEXT: RA WOLFGANG KRÜGER
FOTO: © AG VISUELL/FOTOLIA.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2011




