
GEMA - Tipps
von Ole Seelenmeyer
Wenn Sie als Komponist und/oder Textdichter Werke zur Präsentation Ihres Repertoires auf Ihre Webseite einstellen, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7% MwSt - wie folgt:
Für die Vergütung von EUR 2,50 können Sie bis zu 10 Werke Ihres Repertoires als Komponist und/oder Textdichter mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Webseite einstellen. Dabei können Sie 50% der Werke innerhalb des Jahres austauschen.
Die GEMA - eine ehrenwerte Gesellschaft?
von Ole Seelenmeyer
Zu den Fakten: Auf der diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung in München stellte der Vorsitzende Prof. Dr. Kreile den Geschäftsbericht für das Jahr 2000 vor.
Die Gesamterträge der GEMA, einer Inkassogesellschaft der in ihr zusammengeschlossenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger, belief sich für 2000 auf 1,567 Milliarden DM. Das Aufkommen aus den Aufführungs- und Senderechten (Livemusik, Rundfunk und TV) belief sich auf 669 Millionen DM. Das aus den Vervielfältigungsrechten auf 555 Millionen DM. Der Rest der Einnahmen resultierte aus Vergütungsansprüchen aus Vermietung und Verleih, Audio, Video und anderen Bereichen. Von diesen Gesamteinnahmen verwandte die GEMA 14,6 % des Inkasso für Verwaltungsaufgaben.
GEMA Widersprüche des neuen Erfassungs- und Verteilungsverfahrens PRO
von Ole Seelenmeyer
Innerhalb der letzten Monate installierte die GEMA ein extrem radikales, neues Erfassungs- und damit Verteilungssystem, das eine große Anzahl von Komponistenjexter und Musikverleger aus dem Bereich der Unterhaltungsmusik in erheblicher Weise finanziell benachteiligt. Weil der Normalsterbliche in dieser Nebellandschaft der Argumentation nicht in der Lage ist, sich über das Für und Wider dieses PRO-Verfahrens ein eigenes Bild zu machen, skizzieren wir hier die Kardinalwidersprüche der GEMA-Argumentationen verbunden mit der Bitte an alle Kollegen, uns auf weitere Kardinalwidersprüche aufmerksam zu machen, die wir dann ebenfalls veröffentlichen werden.
GEMA
von Ole Seelenmeyer
Wie in jedem Jahr, so führte die GEMA auch in diesem Jahr am 28., 29. und 30. Juni im Münchener Hilton Hotel die GEMA-Mitgliederversammlung der angeschlossenen, außerordentlichen und ordentlichen Mitglieder durch. Die Gesamtveranstaltung begann am Montag, den 28 Juni 1999 mit der Versammlung der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder unter Leitung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates Christian Bruhn unter Anwesenheit verschiedener Aufsichtsratsmitglieder sowie des GEMA-Vorstandes Prof. Dr. Reinhold Kreile. Gleich zu Beginn der Versammlung überreichte der Delegierte Ole Seelenmeyer dem Versammlungsleiter einen Dringlichkeitsantrag, daß die Versammlung beschließen möge, daß der Tagesordnungspunkt "Kritik des PRO-Verfahrens" und eine Resolution zu den gegen das PRO-Verfahren gerichteten Anträgen 46 und 47 der Tagesordnung in der Versammlung diskutiert und behandelt werden, und zum anderen, daß die Versammlung




