
Rock- und Popmusik in Deutschland/GEMA "Pro"
Die Zerstörung einer Musikkultur
Teil 2
von Ole Seelenmeyer
Wie ich bereits in der Ausgabe 4/2002 des MUSIKER-Magazins an insgesamt fünf Fallbeispielen beschrieben habe, wie verheerend sich das vom GEMA-Aufsichtsrat ohne Beschluß der Mitgliederversammlung eingeführte neue "Pro"-Abrechnungsverfahren auf die Situation der zahlreichen Rock- und Popmusiker(innen), die Mitglied in der GEMA sind, auswirkt, stelle ich hier weitere Fallbei-spiele vor, aus denen ersichtlich wird, in welchem hohen Maße die GEMA die Rock- und Popmusiker(innen) in Deutschland bei Konzertdarbietungen ihrer selbstkomponierten und getexteten Songs zur Kasse bittet und wie wenig dann bei der nächstjährlichen Abrechnung wieder an sie zurückfließt.

GEMA - Pro-Verfahren Einschaltung des Bundesgerichtshofes
von Ole Seelenmeyer
Der Deutsche Rock- und Pop Musikerverband hat sich dazu entschlossen, wegen der zerstörerischen Auswirkungen des von der GEMA eingeführten neuen Pro-Verfahrens beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision gegen das Berufungsurteil des Kammergerichtes Berlin vom 08. Juli 2002 einzulegen.
Zuvor beauftragte der Verband einen ausgewiesenen Rechtswissenschaftler - Prof. Dr. Paul W. Hertin aus Berlin - ein Kurzgutachten zu diesem Verfahren zu erarbeiten. Dieses Kurzgutachten veröffentlichen wir hie in Auszügen. Das vollständige Kurzgutachten ist zu finden im Internet unter www.musiker-online.com.

Wann lohnt sich eine GEMA-Mitgliedschaft, wann nicht?
Tipps und Ratschläge
von Ole Seelenmeyer
Eine Mitgliedschaft als angeschlossenes oder außerordentliches Mitglied in der GEMA lohnt sich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Wenn die CD einer Band oft in öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern oder den ganz großen privaten Rundfunksendern gespielt wird. Diese müssen Sendeprotokolle erstellen und der GEMA zur Abrechnung vorlegen.
2. Wenn ein Independent-Label oder ein Major-Label eine Band oder einen Interpreten unter Vertrag nehmen und eine größere Anzahl CDs veröffentlichen. In diesen Fällen müssen die mechanischen Vervielfältigungsrechtsabgaben auf die CD durch die Labels bezahlt werden.
3. Wenn die Bands oder Einzelkünstler deutschlandweit verteilt zu allen Jahreszeiten Konzertauftritte absolvieren, danach Musikfolgebögen der GEMA mit gespielten Eigenkompositionen ausfüllen und an die GEMA schicken. Das funktioniert allerdings nur, wenn zum einen die Komponisten und Te

GEMA - Tipps
von Ole Seelenmeyer
Wenn Sie als Komponist und/oder Textdichter Werke zur Präsentation Ihres Repertoires auf Ihre Webseite einstellen, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7% MwSt - wie folgt:
Für die Vergütung von EUR 2,50 können Sie bis zu 10 Werke Ihres Repertoires als Komponist und/oder Textdichter mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Webseite einstellen. Dabei können Sie 50% der Werke innerhalb des Jahres austauschen.




