BRIEF AN DEN VORSITZENDEN DER GEMA DR. HARALD HEKER (11.07.2009)

Lieber Herr Heker,
mit großem Interesse habe ich Ihr Rundmail 7/2009 gelesen.
Wir Musikurheber aus dem Gesamtbereichder Rock- & Popmusik würden uns freuen, wenn der Kreis der gewählten Aufsichtsratsmitglieder die Petition an den Deutschen Bundestag zum Anlass nimmt, wesentliche Bereiche innerhalb der GEMA konstruktiv positiv und in die Zukunft gerichtet zu ändern (und entsprechende Anträge an die MV stellt).

Sie schreiben unter der Überschrift "Was ist dran an der Diskussion? Relevante Informationen und Fakten für Musiknutzer und Veranstalter u. a., dass der Kostensatz der GEMA 15 % und nicht wie in irgendwelchen Begründungen zu Diskussions beiträgen zur Petition 30 % beträgt."
Ich nehme an, dass Sie damit die Verwaltungsgebühren meinen, die die GEMA aus den überwiesenen Lizenzabgaben der Veranstalter für sich
als Verwaltungskostensatz abzieht.

Sollte es so sein, möchte ich folgende Fragen an Sie richten:
Zahlreiche musikurhebende und konzertierende Künstlerinnen und Künstler, aber auch musikurhebende Musikgruppen erhalten von den eingezahlten Lizenzen der Konzertveranstalter an die GEMA nach Abrechnung nur 20 %, 10% oder sogar nur 8 % als Tantiemen zurückerstattet.
Ich habe dies errechnen lassen und im MUSIKER MAGAZIN 1/2009 auf Seite 46 sowie im MM 3/2009 auf Seiten 46/47 (bundesweit) veröffentlicht. (Nach den Ergebnissen der Abstimmungen der letzten Mitgliederversammlung der GEMA fällt in Zukunft wie von uns berechnet für viele Konzertbereiche ab einer bestimmten Grenze der M-Punkt weg, sodass man davon ausgehen kann, dass diese Einzahlungs- und Auszahlungsstatistik im MM 2009 in Sachen GEMA-Pro-Verteilungsverfahren ab einer bestimmten Anzahl von Konzerten immer noch richtig ist.)

Meine Frage an Sie:
a) Wohin fließt die Differenz der Veranstalterlizenzzahlungen?

b) Gemäß dem Urteil des Landgerichtes München I in Sachen Barbara Clear vom 27. Mai 2009 fragen wir uns, wie die Einbehaltung dieser Lizenzanteile durch die GEMA weit über die 15-prozentige Bearbeitungsgebühr hinaus vor allen Dingen moralisch gerechtfertigt ist?


Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 02/2010

 
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