GEMA - Der geheime Sonderkontrolldienst
Wie im letzten musiker Magazin in einer Kurznachricht veröffentlicht, entließ die GEMA ihren seit ca. 20 Jahren wohl wichtigsten Organisator ihres internen geheimen Kontrolldienstes, Andreas K., der in den vergangenen 20 Jahren diesen weitgehend unbekannten Überwachungsdienst für die GEMA betreute. Jetzt erstattete dieGEMA gegen diesen jahrzehntelangen eigenen Mitarbeiter Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin. In zivilrechtlichen Verfahren vor dem Kammergericht Berlin gegen Dritte in einer anderen Sache verpflichteten die prozessführenden Richter Andreas K. zu umfassenden Zeugenaussagen in Sachen GEMA-Geheimkontrollen, Lizenzen und Verrechnungen.
Diese Darstellungen erfolgen unter Vorlage der Zeugenaussagen Andreas K., insbesondere seiner Zeugenaussage vom 24.05.2011 vor dem Kammergericht Berlin in Sachen 5 U 142/07.
1. Der Zeuge Andreas K. legte am 24.05.2011 dem Kammergericht Berlin folgenden Entscheid des GEMA-Programmausschusses vom 27.03. 1954 vor: Es würden ab sofort alle Musikprogramme (Musikfolgebögen) als nicht verwertbar angesehen werden, in denen mehr als 12,5 % eigene Werke vom spielenden/aufführenden GEMA-Mitglied enthalten sind.
Und weiter: Der GEMA-Direktor Norbert Timm habe zur Zeit des Pro-Verfahrens einem GEMA-Gremium diesen uralten Entscheid als noch immer verbindlich erklärt.
Dazu Andreas K. in seiner Zeugenaussage am 24.05.2011: In den Jahren 2004/2005 sei dieser Beschluss noch immer auf eine kleine Gruppe von GEMA-Mitgliedern, d. h. von konzertierenden Musik urhebern, angewandt worden (Protokoll Seite 8). Nicht verwertbar heißt: stillschweigender Verrechnungsausschluss aller eingereichten Musikfolgebögen der Musikgruppen/Interpreten, die mehr als 12,5, jetzt 15%, eigene Titel in ihren Musikfolgebögen an die GEMA gemeldet haben!
Die Folge dieser unglaublichen Vorgehensweise: alle von diesen Maßnahmen betroffenen Musikurheber, d.h. Künstler/Musiker und Verlage, erhielten z.T. bis heute keine Ausschüttung der vorher von den beteiligten Konzertveranstaltern an die GEMA gezahlten Konzertlizenzen.
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TEXT: OLE SEELENMEYER
FOTO:© SMAGAL STUDIO'S / FOTOLIA.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2011




