Aufruf an alle GEMA-Mitglieder
von Ole Seelenmeyer
Im Jahre 2006 wurde Abschnitt IV Ziffer 4 der Ausführungsbestimmungen des GEMA-Verteilungsplans geändert. Diese Änderungen wurden bereits von der GEMA angewandt:Die in der Mitgliederversammlung auf Antrag des Aufsichtsrates beschlossene Änderung gilt für den Fall, dass nur ein einziger Musikfolgebogen in seiner Richtigkeit von der GEMA beanstandet wird mit der Behauptung, dass dieser Musikfolgebogen nicht den "Tatsachen" entspräche. (Was auch immer darunter zu verstehen ist).Die GEMA hat bundesweit Prüfer damit beauftragt, bei bestimmten Konzerten ihrer GEMA-Mitglieder Programmkontrollen vorzunehmen, um zu ermitteln, ob die in den abgegebenen Musikfolgebogen gespielten Werke/Songs.Wenn nun der Prüfer in seinem Prüfbericht an die GEMA zu einem anderen Programmergebnis der gespielten Songs kommt wie der durch den Veranstalter, die Musikgruppe oder den Musiker/in abgegebenen Musikfolgebogen, dann hat dies für diese Bezugsberechtigten verheerende Folgen: Die GEMA hat aufgrund dieser neuen Änderung sich das Recht eingeholt, alle Programme eines gesamten Jahres der betroffenen Musikgruppe oder des Musiker/in von der Verrechnung zurückzustellen, was soviel heißt, dass diesen betroffenen GEMA-Mitglieder angedroht wird, die gesamte Jahresausschüttung an sie einzustellen.
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2008




