KOMMANDO KSK - Wenn der Prüfer zweimal klingelt.
Deutsche Rentenversicherung prüft Abgabepflichten zur Künstlersozialkasse
"Schätzung der Künstlersozialabgabe" war als Überschrift des Bescheides zu lesen, den Peter Z. (Name geändert) öffnete. Der Geschäftsführer der Filmproduktionsgesellschaft fiel aus allen Wolken. Rückwirkend bis zum Jahr 2002 schätzte die Künstlersozialkasse insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an gezahlten Entgelten. Dies ergebe, so das Schreiben, eine Zahllast an Künstlersozialabgaben von 92.000,00 Euro, zahlbar sofort, Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
So wie Peter Z. kann es vielen in diesen Tagen gehen, die das Thema "Künstlersozialkasse" bislang ausgeblendet haben. 3.600 Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung unterstützen die Willhelmshavener Sozialversicherung bei der Erhebung der Abgaben und wenn in den nächsten Monaten die ersten Erhebungsbögen der Künstlersozialkasse (KSK) eintreffen, sollte dies ernst genommen werden:Die Künstlersozialkasse ist die Sozialversicherung der Künstler und Publizisten. Abgaben an diese Sozialversicherung fallen an, wenn künstlerische oder publizistische Leistungen von Selbständigen in Anspruch genommen werden.
Rechtsanwalt Nikolai Klute, Rechtsanwältin Katja M. Sauer
.rka Rechtsanwälte ? Hamburg, kanzlei@rka-law.de, www.rka-law.de
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2008




