
Internet-Hits zählen bei Single- und Albumcharts REFORM, Die deutschen Albumcharts geben sich neue Regeln. Künftig zählt der Umsatz.
Die deutschen Single- und Albumcharts haben sich neue Regeln gegeben: Künftig zählt nicht mehr die Zahl der verkauften Alben für die Ermittlung der Rangliste, sondern wie viel Umsatz damit erzielt wurde. Zusätzlich werden erstmals Titel zugelassen, die ausschließlich im Internet vertrieben werden. "Das ist der größte Umbruch in der 30-jährigen Geschichte der Chartermittlung durch Media Control", betonte Ulrike Altig, Geschäftsführerin des Unternehmens. Mit dem geänderten Reglement werde man den aktuellen Entwicklungen im Musikbusiness gerecht.

Prince contra Musikindustrie
US-Popsänger Prince (49) hat in Großbritannien einen ungewöhnlichen Vertriebsweg für sein neues Album gewählt. Die CD "Planet Earth" lag gratis der Zeitung "Mail on Sunday" bei, die für umgerechnet zwei Euro am Zeitungskiosk verkauft wird. Prince empfinde Verkaufs-Charts nur als Konstruktion der Musikindustrie, die heutzutage wenig oder keine Bedeutung für Fans oder Künstler habe, wird ein Sprecher des Popstars in der Zeitung zitiert. "Das einzige Ziel von Prince ist es, Musik direkt zu denen zu bringen, die sie hören wollen." In Deutschland wurde das Werk regulär am 20. Juli veröffentlicht.

BGH verbietet heimliche Online-Durchsuchungen
Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied am 12.02.2007 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Vorgehensweise. Für die heimliche Online-Durchsuchung fehle die "erforderliche Ermächtigungsgrundlage", entschied der 3. Strafsenat. Nach dem BGH-Beschluss muss der Gesetzgeber solche Durchsuchungen auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen.

Weg frei für Beatles-Songs im Internet
Der Weg für sämtliche Singles und Alben der Superband zu legalen Musikanbietern im Internet soll durch die Beilegung eines Rechtsstreits zwischen den Ex-Beatles und dem Musikkonzern EMI freigemacht worden sein. Das berichtete die britische Zeitung ?Daily Telegraph?. Bei dem Streit ging es um Forderungen von Paul McCartney und Ringo Starr sowie der Erben von John Lennon und George Harrison für angeblich nicht gezahlte Tantiemen in Höhe von rund 30 Millionen Pfund (45 Millionen Euro). Die Ex-Beatles hatten ihrer einstigen Plattenfirma vorgeworfen, zwischen 1994 und 1999 zu geringe Verkaufszahlen für ihre Singles und Alben angegeben und daher zu geringe Gewinnbeteiligungen überwiesen zu haben.




