
22. Bundesrock & Popfestival "Deutscher Rock & Pop Preis 2004"
Die Rock- & Pop-Stars von morgen... Am Montag, den 22. November 2004 zeigten mehr als 1400 ausgewählte NachwuchskünstlerInnen auf dem 22. Bundesrock- und Pop-Festival/ Deutscher Rock- und Pop-Preis 2004 im Musicaltheater Neue Flora in Hamburg ihr Können.Auf vier verschiedenen Bühnen wurde tagsüber die Halbfinale mit Kurzkonzerten ausgetragen. Abends auf der festlichen Preisverleihungsgala wurden in diesem Jahr in insgesamt 33 verschiedenen musikstilistischen Sparten die `Deutschen Rock und Pop Preise` verliehen.__Die Band ?Captain Overdrive? aus Gießen belegte mit ihrer gelungenen Funk-Rock-Performance den ersten Preis in der Kategorie Rock. Die Band ?Ikarus? aus Wuppertal wurde gleich in drei verschiedenen Kategorien ausgezeichnet: sie erhielt den ersten Textpreis und den zweiten Rockpreis sowie den dritten Preis in der Kategorie Alternative. Der dritte Preis in der Kategorie Rock ging an die Band ?Five Alive? aus Tachtering in Bayern, die auch zusätzlich noch den zweiten Song-Pre
Appell des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e.V. an den deutschen Bundestag sowie den Bundesminister für Finanzen
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom 12. Juni 2003 verstoßen die Vorschriften über die Besteuerung ausländischer Künstler und Produktionsgesellschaften gegen das europäische Diskriminierungsverbot und sind damit rechtswidrig: Der mitgliederstärkste deutsche Branchenverband, der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e.V., fordert ein unverzügliches Handeln des Gesetzgebers!__ Das vereinfachte Erstattungsverfahren als Heilmittel? Aufgrund der Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs hat das Bundesministerium der Finanzen Ende August 2003 im Rahmen eines ?Schnellschusses? entschieden, dass das ?Vereinfachte Erstattungsverfahren?, welches sich schon bisher in der Praxis nicht bewährt hatte, der rechtswidrigen Gesetzeslage abhelfen soll. Nunmehr soll für die Anwendung des ?Vereinfachten Erstattungsverfahrens? abweichend von § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 EStG nicht mehr Voraussetzung sein, dass die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehe




