
Handlungsempfehlungen
Der Deutsche Bundestag berief im Februar 2006 erneut eine Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" mit dem Ziel, für den Gesamtbereich Kunst und Kultur in Deutschland Handlungsempfehlungen für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu erarbeiten. Unter den annähernd 500 Handlungsempfehlungen dieser Enquete-Kommission gibt es auch außerordentliche Handlungsempfehlungen in bezug auf die GEMA. Diese stellen wir hier unseren Lesern vor:

Erwartungen der Politik an die GEMA
Das Konzept der Verwertungsgesellschaften als Solidargemeinschaft aller Kreativen ist heute wichtiger denn je. Deshalb setzen wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, uns für die Verwertungsgesellschaften gerne ein.
Dabei sind wir mehr und mehr mit der Politik der Europäischen Kommission konfrontiert. In einer Stellungnahme der Obleute von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen im Kultur- und Medienausschuss des Deutschen Bundestages haben wir gegenüber Brüssel klargemacht, dass wir das nationale System der kollektiven Rechtewahrnehmung verteidigen (Stellungnahme zu der Konsultation zur Mitteilung über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt, KOM(2007)836 endg).

Krypto-Chip für neuen Musikvertrieb
Forscher der Freien Universität Amsterdam haben ein Online-Vertriebssystem für Musik entwickelt, das die Interessen der Musikindustrie wahren soll und guten Kunden ein kleines Zusatzeinkommen verspricht. Das berichtet Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 05/08 (seit dem 17.4. am Kiosk oder portokostenfrei online zu bestellen).
Der Grundgedanke des Paradiso genannten Systems: Glaubt ein Musikfreund, dass ein gekauftes Stück auch den Geschmack seiner Bekannten trifft, kann er mit Rabatt eine beschränkte Anzahl an Kopien davon kaufen. Die verkauft er dann, zu einem etwas höheren Preis, weiter. Missbrauch oder gezielte Angriffe wehrt Paradiso durch Verschlüsselung ab.

Gerichtsurteil: Keine Akteneinsicht für Rechteinhaber
IP-Adressen begründen keinen hinreichenden Tatverdacht
Das Landgericht München I hat einem jetzt bekanntgewordenen Beschluss zufolge Mitte März 2008 in einem Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung dem Kläger die Akteneinsicht verweigert. Eine IP-Adresse begründet dem Urteil zufolge nicht ohne weiteres einen hinreichenden Tatverdacht eines Internetnutzers.
Anfang Januar 2008 erstattete eine Filmfirma Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gegen unbekannt wegen der ungenehmigten Verbreitung von erotischen und pornografischen Filmen, an denen sie die Rechte hält. Als Beleg wurden der Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten vorgelegt, aus denen hervorging, zu welchem Zeitpunkt unter welchen IP-Adressen die betreffenden Filme via Tauschbörse verbreitet wurden. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, das später eingestellt wurde.




