
Gerichtsurteil: Keine Akteneinsicht für Rechteinhaber
IP-Adressen begründen keinen hinreichenden Tatverdacht
Das Landgericht München I hat einem jetzt bekanntgewordenen Beschluss zufolge Mitte März 2008 in einem Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung dem Kläger die Akteneinsicht verweigert. Eine IP-Adresse begründet dem Urteil zufolge nicht ohne weiteres einen hinreichenden Tatverdacht eines Internetnutzers.
Anfang Januar 2008 erstattete eine Filmfirma Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gegen unbekannt wegen der ungenehmigten Verbreitung von erotischen und pornografischen Filmen, an denen sie die Rechte hält. Als Beleg wurden der Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten vorgelegt, aus denen hervorging, zu welchem Zeitpunkt unter welchen IP-Adressen die betreffenden Filme via Tauschbörse verbreitet wurden. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, das später eingestellt wurde.

Unveröffentlichte Songs werden durch MP3-Suchmachinen gefunden
Internetnutzer erhalten über MP3-Suchmaschinen wie SkreemR Zugriff auf riesige Musikarchive mit teils unveröffentlichten Songs. Die Angebote sind in Deutschland sehr beliebt. Obwohl die Praxis illegal ist, sieht die Plattenindustrie noch tatenlos zu. SkreemR-Chef James Gagan sagte dem Nachrichtenmagazin Focus: "Nur die Besucher aus den USA übertreffen unsere monatlich knapp 100.000 deutschen Gäste." Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie, Stefan Michalke, sagte dem Blatt: "MP3-Suchmaschinen stehen bei uns derzeit nicht im Fokus." Bisher unternahmen die Rechteinhaber keine juristischen Schritte gegen User oder Betreiber dieser Plattformen, heißt es im Focus.

Russland und China größte Piraterie-Nationen der Welt
China und Russland sind weiterhin die größten Internetpiraterie-Nationen. Wie aus dem aktuellen Bericht des US Trade Representative (USTR) www.ustr.gov hervorgeht, gab es in den vergangenen Monaten international zwar einige Fortschritte beim Schutz geistigen Eigentums, dennoch stellen besonders China und Russland eine ernsthafte Bedrohung dar. Erstmals wurde auch Spanien in die "Watchlist" der gefährlichsten Piraterie-Länder aufgenommen. Im Gegenzug wiederum gab es laut USTR-Bericht in Ägypten, dem Libanon, der Türkei und Ukraine deutliche Verbesserungen in punkto Urheberrechtsschutz.

Musikindustrie darf nicht an Vorratsdaten - Erste Reaktionen auf Karlsruher Eilentscheid
Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten am heutigen Mittwoch wird von Bürgerrechtlern und Politikern unterschiedlich interpretiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt, dass Karlsruhe die Verwendung der verdachtsunabhängig zu speichernden Telefon- und Internetdaten erheblich eingeschränkt hat. Dies habe "ganz erhebliche Konsequenzen" für die Praxis der Musikindustrie zur Abfrage hinter IP-Adressen stehender persönlicher Nutzerdaten.




