
Deutsch-Pop-Boom am Ende?
Die Musikindustrie fürchtet, dass der Deutsch-Pop-Boom zu einem abrupten Ende gekommen ist: In diesem Jahr hat noch keine einzige neue deutsche Band den Durchbruch geschafft. Jahrelang hatten kontinuierlich immer neue Bands wie Juli, Tokio Hotel und Wir sind Helden oder auch 2raumwohnung und Seeed mit deutscher Pop- und Rockmusik große Verkaufserfolge erzielen können und den Platten-Labels damit Hoffnung auf ein Ende der Dauerkrise gemacht. Dieses Jahr aber konnte bislang keine Erstveröffentlichung einer deutschen Band mehr als 50.000 Alben verkaufen.

Internet-Hits zählen bei Single- und Albumcharts REFORM, Die deutschen Albumcharts geben sich neue Regeln. Künftig zählt der Umsatz.
Die deutschen Single- und Albumcharts haben sich neue Regeln gegeben: Künftig zählt nicht mehr die Zahl der verkauften Alben für die Ermittlung der Rangliste, sondern wie viel Umsatz damit erzielt wurde. Zusätzlich werden erstmals Titel zugelassen, die ausschließlich im Internet vertrieben werden. "Das ist der größte Umbruch in der 30-jährigen Geschichte der Chartermittlung durch Media Control", betonte Ulrike Altig, Geschäftsführerin des Unternehmens. Mit dem geänderten Reglement werde man den aktuellen Entwicklungen im Musikbusiness gerecht.

Prince contra Musikindustrie
US-Popsänger Prince (49) hat in Großbritannien einen ungewöhnlichen Vertriebsweg für sein neues Album gewählt. Die CD "Planet Earth" lag gratis der Zeitung "Mail on Sunday" bei, die für umgerechnet zwei Euro am Zeitungskiosk verkauft wird. Prince empfinde Verkaufs-Charts nur als Konstruktion der Musikindustrie, die heutzutage wenig oder keine Bedeutung für Fans oder Künstler habe, wird ein Sprecher des Popstars in der Zeitung zitiert. "Das einzige Ziel von Prince ist es, Musik direkt zu denen zu bringen, die sie hören wollen." In Deutschland wurde das Werk regulär am 20. Juli veröffentlicht.

BGH verbietet heimliche Online-Durchsuchungen
Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied am 12.02.2007 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Vorgehensweise. Für die heimliche Online-Durchsuchung fehle die "erforderliche Ermächtigungsgrundlage", entschied der 3. Strafsenat. Nach dem BGH-Beschluss muss der Gesetzgeber solche Durchsuchungen auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen.




