TV-Komponisten werfen Fernsehsendern Ausnutzung vor
"Viele Sender und Produktionsfirmen vergeben nur noch Aufträge an Komponisten, wenn sie selbst über eine Verlagsbeteiligung an den Gema-Einkünften beteiligt werden", sagte das Vorstandsmitglied beim Berufsverband Composers Club, Christian Wilckens, im Nachrichtenmagazin "Focus". "Oft handelt es sich um Scheinverlage, die keine verlegerische Leistung erbringen." Die Verwertungsgesellschaft Gema zahlt bei jeder Ausstrahlung einer Sendung Tantiemen für die darin enthaltene Musik. Ein gutes Drittel davon könnten Sender und Produzenten bei solchen Vertragskonstruktionen für sich verbuchen. Laut Insidern handelt es sich bei täglich laufenden Serien um bis zu sechsstellige Euro-Summen im Jahr. Eine interne Umfrage des Composers Club unter 135 Mitgliedern ergab, dass diese Praxis inzwischen bei den meisten privaten und öffentlich-rechtlichen Produktionen üblich sei. Auf Nachfrage des Magazins bestritten ARD, ZDF, die RTL-Mediengruppe und der ProSiebenSAT.1-Konzern die Vorwürfe.

Im Streit mit der Verwertungsgesellschaft GEMA sperrt Google-Tochter YouTube alle professionellen Musikvideos auf seiner deutschen Website. Das bestätigte der Konzern gegenüber der Presse. Bei der Kontroverse geht es darum, wie viel Geld der Verwertungsgesellschaft für das Verbreiten von Musikvideos im Internet zusteht. Der US-Konzern Google sperrt alle professionellen Musikvideos beim deutschen Ableger seines Videoportals YouTube. Grund ist ein Streit mit der Verwertungsgesellschaft GEMA, die die Interessen von Komponisten, Textdichtern und Urhebern vertritt. "Die GEMA verlangt nun zwölf Cent für jedes abgespielte Video", sagte ein Sprecher. Das sei nicht hinnehmbar, eine Finanzierung schlicht nicht möglich. "Übertragen auf den Kauf einer CD würde dies bedeuten, dass ein Musikliebhaber für eine herkömmliche CD mehr als 500 Euro zahlen müsste", rechnet Google vor. Auch andere Webseiten-Betreiber setzen sich derzeit mit der GEMA auseinander.

Raubkopien: Zypries plant Abschaffung der Nebenklage
Von Produktpiraterie, Patent- und Urheberrechtsverletzungen betroffene Unternehmen sollen in Zukunft nicht mehr als Nebenkläger in Strafprozessen auftreten dürfen. Das sieht laut dem Magazin Wirtschaftswoche eine Passage eines Referentenentwurfs von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor. Der Entwurf zum 2. Opferrechtsreformgesetz war vom Bundeskabinett gebilligt worden und soll die Rechte von Gewaltopfern in den Mittelpunkt rücken. Nach Ansicht von Markenherstellern, Film- und Musikindustrie sei die Novelle jedoch eine Katastrophe, denn ohne Nebenkläger würde kaum noch ein Fall von Markenpiraterie vor Gericht landen. In der Wirtschaft stoße der Plan deshalb auf Entrüstung. "Wir werden jetzt Wirtschaftsministerium, Innenministerium und Kanzleramt auf die Folgen des Vorhabens aufmerksam machen", so der Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, Christoph Kannengießer.

EU-Parlament empfiehlt Schutzfristverlängerung für Musik
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat am 12. Februar 2009 einer Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfristen für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre zugestimmt. Als nächstes Ziel wird eine Schutzfristverlängerung für audiovisuelle Werke anvisiert. Paul McCartney, Cliff Richard und Udo Jürgens haben Grund zum Feiern. Sie hatten sich von der EU-Kommission lautstark die Verlängerung der Schutzfrist für ihre frühen Musikaufnahmen gewünscht. Kräftig unterstützt wurden sie dabei vom internationalen Verband der Musikindustrie (IFPI). Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich gestern klar an die Seite der Musiker und Plattenbosse gestellt. Der Ausschuss hat ohne lange Diskussionen beschlossen, die Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre nach Erscheinen einer Musikaufnahme praktisch zu verdoppeln.




