Verlängerung der Schutzdauer der Künstlerleistungsschutzrechte und der Tonträgerleistungsschutzrechte von 50 Jahren auf 70 Jahre
Ausübende Künstler, Labels und die Schalplattenindustrie dürfen sich freuen. Die Schutzfrist für ihre Leistungsschutzrechte wird von bisher 50 Jahren seit Veröffentlichung um 20 Jahre auf 70 Jahre verlängert. So können die Berechtigten 20 Jahre länger finanziell von ihren Leistungen profitieren. Sollte man jedenfalls meinen.
Nimmt man jedoch zur Kenntnis, was berufene Fachleute zu der "guten Nachricht" sagen, ist Nachdenklichkeit angebracht. Unter der Überschrift "Schutzfristverlängerung, Geiselnahme mit Ansage" schildert Weitzmann die Geschichte des von der Schalplattenindustrie verfolgten Begehrens, die Schutzfrist für Leistungsschutzrechte von bisher 50 Jahren auf 70 Jahre zu verlängern. Das erzielte Ergebnis bezeichnet er als eine von der Musikindustrie gegebene Vorstellung brillanten Lobbyismus. Die Industrie habe die Musiker vor ihren Karren gespannt, um für alte Aufnahmen länger kassieren zu können, ohne dass die Künstler etwas davon hätten.
Mit dieser Einschätzung ist Weitzmann nicht allein, da er darauf verweisen kann, dass alle bedeutenden Urheberrechtsinstitute, einschließlich des Max Planck Instituts für Immaterialgüterrecht und der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) von der Verlängerung der Schutzdauer der Leistungsschutzrechte abgeraten haben. Es sei mehrfach nachgewiesen worden, dass entgegen den Behauptungen der Musikindustrie die vorgeschobenen Musiker keine Nutznießer einer Schutzdauerverlängerung seien, sondern fast ausschließlich die vier großen Schallplattengesellschaften und vielleicht eine verschwindend kleineZahl ohnehin erfolgreicher Megastars bzw. deren Erben. Wegen dieser Erkenntnisse war der Vorstoß der Musikindustrie schon gescheitert.
TEXT: RA WOLFGANG KRÜGER
FOTO: © AINTSCHIE/ FOTOLIA.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2011




