Eintrittsbeteiligungen

Die Liste des Grauens

Eine kleine Musikclubpolemik

von Karsten Schölermann

Wir verbrennen unsere Besten
Was heißt das eigentlich - einen Musikclub zu gründen? Um es mit einfachen Worten zu sagen: So etwas tut man als Kaufmann nicht. Wer einen Musikclub gründet, begibt sich mit einem Bein ins Gefängnis - mit dem anderen wird man zum potentiellen Steuerflüchtling. Das alles, weil die deutsche Regelwut vor einem Musikclub nicht halt macht - ihn aber in Ermangelung einer "richtigen" Schublade innerhalb der bestehenden Regeln und Verordnungen meist verkehrt und ausgesprochen unvorteilhaft - einsortiert. Hieraus resultieren Belastungen, die kein anderes Kulturgewerk über sich ergehen lassen muss. Der Musikclub aber soll es richten. Ein Unding.

Bundesemissionsschutzgesetz
Am Anfang, wenn man eine Location sucht, um darin regelmäßige Musikaufführungen zu planen, erscheint das Problem lösbar. Der Vermieter unterschätzt die Auswirkungen, das Bezirksamt verweist auf baurechtlich notwendige Schallgutachten. Ein ca. 10 000,- Euro teures Schallgutachten später ist man allerdings erwacht. Einen Raum zu finden, der den Vorstellungen und baurechtlichen Schallschutzbestimmungen auch nur ansatzweise entspricht, ist in der Praxis äußerst selten. An der nächsten Häuserfront ist nach 22.00 Uhr ein maximaler Schallpegel von 55 Dezibel erlaubt: Das ist in etwa die Lautstärke eines Tischgespräches. Straßenlärm ist um ein vielfaches lauter, aber das ist ja kein Lärm. Notwendige Schallschutzmaßnahmen sprengen schnell jede sinnvolle Investitionsplanung - unter 100 000,- Euro kriegt man keinen Raum schalldicht. Ganz davon abgesehen, dass keiner garantieren kann, das es funktioniert. "Schall ist wie Wasser - wenn irgendwo im Gummistiefel ein Loch ist - wird der ganze Fuß nass". Resultat ist, dass man innerhalb bewohnter Gebiete derzeit keinen Musikclub eröffnen kann, da die hierfür notwendigen Schallschutzmaßnahmen für die Betreiber ein unkalkulierbares Risiko darstellen. Wenn sie nicht funktionieren, ist eine anschließende Schließung der Location behördlicherseits zwingend vorgesehen.

Erster Eintrag in die Liste des Grauens: Schallschutz 100 000,- Euro.

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2007

 
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