Keine Daten vom Provider Zum Urheberrecht

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) erschwert der Plattenindustrie die juristische Verfolgung von Urheberrechts-verstößen im Internet. Demnach sind Internet-Provider nicht verpflichtet, Namen und Anschrift eines Nutzers mitzuteilen, der Musikdateien zum Herunterladen anbietet und dadurch Urheberrechte verletzt.

Das OLG wies die Klage einer Plattenfirma ab. Zur Begründung erklärte der elfte Zivilsenat, Provider schafften nur die technischen Voraussetzungen für die. Durchleitung von Informationen, ohne von Inhalten Kenntnis zu haben. Von Überprüfungspflichten - seien sie weitgehend freigestellt. Zwar sei ein Provider verpflichtet, den Zugang eines Anbieters zu sperren, sobald er von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlange. Auskunft über Dritte, die urheberrechtsverletzende Angebote machen, müsse er nicht erteilen. Der Provider selbst verletzte keine Urheberrechte.

Dienstag, 08. März 2005

 
 

Koalition der Unabhängigen

Kleine Plattenfirmen (Independent Labels) haben sich zusammen- geschlossen, um gegen die Macht der Musikkonzerne anzukämpfen. "Das Ziel ist, den Marktanteil der Independents zu erhöhen und die kulturelle Vielfalt zu sichern", hieß es in einer Erklärung auf der Musikmesse Midem in Cannes. Derzeit haben Universal Music, Sony BMG, Warner Music und EMI einen weltweiten Marktanteil von 80 Prozent.

Samstag, 01. Januar 2005

 
 

Musik ist Netzschlager

Die Zahl der legalen Musik-Downloads hat sich 2004 im Vergleich zum Vorjahr verzehnfacht. Weltweit wurden 200 Millionen Songs über das Internet verkauft. In Deutschland stieg der Verkauf um 15 Prozent.

Samstag, 01. Januar 2005

 
 

Musikindustrie will Namen von Kunden

New York.

Im Kampf gegen Musikpiraterie verlangt die Unterhaltungsindustrie jetzt von Internetanbietern die Namen von Kunden, die kostenlos Musik herunterladen oder anbieten. Sobald die Daten vorliegen, würden diese Internetnutzer wegen Verletzung von Uhrheberrechten verklagt, kündigte die Recording Industry Association of America (RIAA) nach US-Medienberichten gestern an. Eine neue US-Rechtssprechung ermöglicht das Vorgehen gegen die privaten Nutzer von Musiktauschbörsen wie Kazaa oder Grokster. Die RIAA will dijenigen, die über Tauschbörsen im großen Stil Musiktitel ohne Lizenz anbieten, auf Zehntausende von Dollar verklagen. Der RIAA gehören die Musikparten internationaler Unterhaltungskonzerne an - darunter die deutsche Bertelsmann AG, AOL Time Warner und Sony.

Montag, 14. Juni 2004

 
 

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