Mietrecht
Anfrage unseres Mitgliedes Nadja B.:Ich habe eine neue Wohnung gemietet und bin aus meiner alten ausgezogen. In meinem früheren Vertrag befand sich die Klausel, ich hätte die Wohnung komplett renoviert zurückzugeben. Ich hatte allerdings, weil ich damals noch nicht an einen Umzug gedacht hatte, die Räume erst vor einem Jahr komplett durchrenoviert. Jetzt besteht der Vermieter aufgrund dieser Klausel auf einer kompletten Endrenovierung. muss ich dies tatsächlich durchführen?Antwort Rechtsanwalt Prof. Dr. Edgar Weiler:Die Rechtsprechung erlaubt keine starren Fristenpläne in Formularmietverträgen, vielmehr kommt es immer auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf an. Ungültig ist deshalb beispielsweise eine Formulierung wie "Der Mieter hat Küche, Bäder und Dusche alle drei Jahre zu renovieren". Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine Formularvertragsklausel dahingehend verworfen, wonach ein Mieter eine Tapezierpflicht auferlegt bekommen hatte mit der Formulierung "Tapezieren, wenn erforderlich, mindestens aber alle 2 Jahre". Die Klausel galt als unwirksam für den Fall, dass ein Tapezieren objektiv gar nicht erforderlich war.
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2008




