GEMA - Die Umverteilung von unten nach oben
Nachdem die Kritik am PRO-Verfahren der GEMA kein Ende nimmt und aufgrund dieses ungerechten Verfahrens von unwahrscheinlich vielen Urhebern immer wieder Klagen zu hören sind, haben wir in der letzten Ausgabe des "Musiker Magazins" eine Matrix-Tabelle veröffentlicht, um zu zeigen, in welchem Missverhältnis die Einnahmeseite der GEMA zur Ausschüttung steht.
Wir haben für dieses Beispiel konstante Größen gewählt, um die Entwicklung bzw. die Umverteilung von unten nach oben aufzuzeigen. Seit 2008 gehört zur Ausschüttung auch der M-Punktwert mit dazu, wodurch sich die Zahlungen an Urheber entsprechend erhöhen, die Um verteilung bleibt aber im Verhältnis erhalten.
Diese sachliche Darstellung und berechtigte Kritik am PRO-Verfahren ist natürlich der GEMA nicht entgangen, und die GEMA Bezirksdirektion Berlin lud den DRMV am 16.04.2009 zu einem informellen Gespräch nach Berlin ein, an dem neben Vertretern der GEMA (Herr Norbert Timm, Herr Dr. Jürgen Brandhorst, Frau Silvia Moisig und Frau Bettina Müller) vom DRMV Ole Seelenmeyer und Karlheinz Osche teilnahmen.
Gleich zu Beginn des Gesprächs zeigte sich, dass an der Darstellung und den Zahlen des DRMV nichts auszusetzen war. Herr Dr. Brandhorst wartete aber mit einem eigenen Beispiel auf, um zu zeigen, wie das Solidaritätsprinzip der GEMA funktionieren soll und wie man von einer Ausschüttung der GEMA auch profitieren kann.
BEISPIEL:
Eine Band gibt 12 Konzerte in 12 Monaten und spielt pro Abend 15 eigene Songs. Die Band spielt in kleinen Clubs bis 200qm, die Konzerte kosten keinen Eintritt.
BERECHNUNG:
1. Einnahmen GEMA - 12 Konzerte x 34,30 Euro = 411,60 Euro
2. Ausschüttung
Berechnung mit der MKZ 12 und der Formel für das PRO-Verfahren
PRO-Faktor = MKZ x C x (1-P) + P
12 x 0,0154 x (1-0,3333) + 0,3333 = 0,4565
12 Aufführungen x 0,4565 = 5,4780 = 5 PRO-Aufführungen
BERECHNUNG FÜR U:
5 PRO-Aufführungen x 12 Anteile x 0,4562 (Punktwert U 2009) = 27,37 Euro
15 Songs x 27,37 Euro = 410,58 Euro
BERECHNUNG FÜR M:
5 PRO-Aufführungen x 12 Anteile x 0,4240 (Punkt wert M 2009) = 25,44 Euro
15 Songs x 25,44 Euro = 381,60 Euro
Ausschüttung U + M = 792,18 Euro
Wie man sieht, würden diese Urheber vom PRO-Verfahren durchaus gut profitieren, und bei einer Zahlung i. H. v. 411,60 Euro an die GEMA würden die Urheber eine Ausschüttung i.H.v. 792,18 Euro erhalten. Das wäre doch ein lukratives Geschäft? Doch wo in der Praxis spielt eine Band mehrere Konzerte oder eine Tournee, die keinen Eintritt kosten? Noch unter der Voraussetzung, dass die Band die Tournee selbst veranstaltet! Und soll man der GEMA glauben, die jedes Konzert (auch von den Musikern, die ihre Konzerte selbst veranstalten) peinlichst genau abrechnet und in keinster Weise danach frägt, wie ein Konzert besucht war, dass sie an den Urheber mehr ausschüttet als sie vereinnahmt? Natürlich wird es den o.g. Fall in der Praxis geben, aber mit Sicherheit ist dies nicht die Regel, wie sich zeigen wird.
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2009




