Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Die Staatsanwaltschaft in Berlin lehnt nach Auskunft der Oberstaatsanwältin Vera Junker "als eine der ersten in Deutschland" die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ab und bremst damit die Anzeigenflut von Musikindustrie und Abmahnanwälten. Der "normale Nutzer" von Tauschbörsen, so Junker in der Presse, sammele Musik- und Filmdateien "ohne Gewinnabsichten". Deshalb habe die Musikindustrie keinen Anspruch zu erfahren, wer hinter einer IP-Adresse steckt.
Das Verhalten der Industrie mit ihren Massenstrafanzeigen wird von der Oberstaatsanwältin kritisiert: "Ich finde schlimm, dass die Abmahnanwälte auf einer extrem unsicheren Beweislage strafrechtliche Konsequenzen wie Hausdurchsuchungen veranlassen wollen. Die Verfehlung ist einfach zu gering, um den ganzen Rechtsstaat daraufzuwerfen. Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind. Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung" Junker sieht keinen Abschreckungseffekt durch Abmahnungen und hält auch die Argumentation der Musikindustrie für falsch, dass jeder Tauschbörsennutzer alle heruntergeladenen Dateien gekauft hätte und demnach ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei.
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