Verauslagung und Weiterberechnung von Reisekosten
Sehr oft stellt man dabei fest, dass z.B. Plattenfirmen von ihren Künstlern die Originalbelege als Nachweis verlangen und gleichzeitig wünschen, dass diese Auslagen in der Rechnung neben der Gage zusätzlich berechnet werden. Genau darin steckt aber eine Falle des Umsatzsteuerrechts.
Richtig ist es, den Nettobetrag der Auslagen mit in die Rechnung neben der normalen Gage reinzuschreiben und darauf zusätzlich Umsatzsteuer zu berechnen. Dann dürfen aber im Gegenzug nicht die Originalrechnungsbelege aus der Hand gegeben, weil sonst das Finanzamt bei einer Prüfung den Vorsteuerabzug aus der Ausgabe mangels Vorlage der Originalrechnung versagen könnte.
Aus diesem Grunde sollten m.E. nur Kopien der Originalbelege an die Plattenfirma oder andere herausgegeben werden, sofern man die Erstattung der Auslagen gleichzeitig wie oben beschrieben mit in die Rechnung neben der normalen Gage aufführt.
- Sören Bischof -



