EU-Datenschutzbeauftragter gegen Internetsperren bei Copyright-Verstößen
Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich in einer erneuten Stellungnahme zur laufenden Novellierung des EU-Telecom-Pakets entschieden gegen Bestimmungen zum Kappen von Internetverbindungen nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen in einem "3 Strikes"-Verfahren ausgesprochen. Vielmehr drängt er auf die Wiedereinführung des Änderungsantrags 138 des EU-Parlaments an der Rahmenrichtlinie zur Regulierung des Telekommunikationsmarkts. Damit wollten die Abgeordneten sicher stellen, dass "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justizbehörden erfolgen dürften. Der EU-Rat strich diese Passage Ende November aus seiner Position zu dem Reformvorhaben. Beide Seiten arbeiten derzeit an einer gemeinsamen Linie.
Gegen die von Rat und Parlament geforderte verstärkte "Kooperation" zwischen Internetprovidern und der Unterhaltungsindustrie hat Hustinx prinzipiell nichts einzuwenden, solange es dabei um den Versand allgemeiner Copyright- oder Sicherheitshinweise an die Nutzer gehe. Persönliche Anschreiben an Surfer, die sich angeblich Urheberrechtsverstöße zuschulden kommen lassen haben, sowie Androhungen von Internetsperren lehnt der Datenschützer dagegen ab. Auf jeden Fall müsste eine systematische Überwachung der Nutzung etwa durch "Deep Packet"-Kontrollverfahren ausgeschlossen werden.



