Montag, 08. März 2010 18:28
Musiker News: GEMA und GVL

Neue GEMA-Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

HAUPTPETENT: Ole Seelenmeyer - Sprecher Deutscher Rock- und Pop Musikerverband e.V., GEMA-Delegierter der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder

TEXT DER PETITION: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, 1. dass die Inkasso- und Ausschüttungs-Modalitäten der GEMA für die urheberrechtlichen Bereiche 1.1 Internet; 1.2 Rundfunk/Fernsehen; 1.3 Konzerte im Bereich der Unterhaltungsmusik umfassend überprüft werden.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, 2. dass die jetzige Vertretung der ca. 60.000 angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Mitglieder durch 34 gewählte Delegierte in der Versammlung der ordentlichen GEMA-Mitglieder in angemessener Weise unter Unterlassung restriktiver Kandidaturvoraussetzungen erhöht wird und dass die Vertretung dieser Delegierten in allen ausschüttungsrelevanten Ausschüssen und im Aufsichtsrat gewährleistet wird.

BEGRÜNDUNG ZU 1:
Die GEMA erhebt in den musikalischen Auf führungs- und Medienbereichen
1.1 Internet
1.2 Rundfunk/Fernsehen
1.3 Konzerte im Bereich der Unterhaltungsmusik

für die Nutzung von musikalischen Werken, für die sie über ihre Berechtigungs-verträge Wahrnehmungsrechte besitzt, Lizenzabgaben von Seiten der Nutzer.

In den genannten Aufführungs- und Medienbereichen werden diese Lizenz-einnahmen (abzüglich der Verwaltungskosten) in vielen Fällen nicht angemessen an die Urheber ausgeschüttet, deren eigene Werke/Songs im Internet zum Verkauf angeboten und heruntergeladen (downgeloadet), im Rundfunk & Fernsehen gesendet und im Konzertbereich aufgeführt werden - obwohl diese betroffenen Urheber Mitglieder in der GEMA sind und ihre eigenen Werke/ Songs bei der GEMA gemeldet haben.

1.1 So müssen musikalische Urheber (Songwriter) für ihre eigenen Werke/Songs dann, wenn sie diese auf ihren Internetseiten zum Verkauf anbieten, Lizenzabgaben an die GEMA entrichten.
Diese Lizenzabgaben für ihre eigenen Werke/Songs erhalten diese Urheber/ Songwriter (abzüglich der Verwaltungsgebühr) in den meisten Fällen seitens der GEMA nicht zurück ? auch dann nicht, wenn diese Urheber Mitglieder der GEMA und ihre Werke/Songs dort registriert/gelistet sind.

1.2 So werden viele musikalische Urheber/Songwriter aus dem Bereich der Popularmusik (Rock, Pop, Folk, Blues, Jazz) in kommunalen, regionalen und Landes-Rundfunk- & TV-Sendern mit ihren eigenen Werken/Songs vorgestellt, d. h. gesendet. Die GEMA kassiert von diesen ca. 200 meistenteils privaten Sendern Jahrespauschal-Lizenzabgaben ohne Aufforderung an die Sender, musikalische Programmfolgebögen einzureichen, mit der Folge, dass die betroffenen Urheber für ihre gesendeten Werke/Songs keine Tantiemen aus dem Rundfunkrecht erhalten ? auch dann nicht, wenn diese betroffenen Urheber/Songwriter Mitglieder der GEMA und ihre Werke dort registriert, d. h. gelistet sind. Lediglich bei Sendungen öffentlich-rechtlicher und großer privater Rundfunk-/TV-Sender werden Tantiemen über die GEMA an die betreffenden Urheber ausgezahlt.

1.3 So führen viele semiprofessionelle und professionelle Musikgruppen aus den musikalischen Bereichen der Rock-, Pop-, Folk-, Blues- und Jazzmusik ihre eigenen Werke bundesweit in größeren Konzerten auf und erhalten seitens der GEMA keine angemessene Auszahlung der von ihr für diese Konzerte bei den Konzertveranstaltern eingenommenen Lizenzabgaben.

Das kann so weit gehen, dass die Musikgruppen und Interpreten (alle GEMA-Mitglieder), die ihre eigenen Werke/Songs (zu 75%) z.B. in 6 Monaten eines Jahres in 6 eigenen Konzerten (in einer Verrechnungsregion) aufführen (Konzertsäle ca. 350 m2, 12 Euro Eintritt, 15 Eigenkompositionen, 5 Fremdkompositionen, keine CD) dafür ca. 1.800,-- Euro an Lizenzabgaben an die GEMA zu entrichten haben und infolge des "Pro"-Verfahrens ca. 1 Jahr später nur ca. 10% dieses eingezahlten Gesamtbetrages zurückerhalten - obwohl 75% eigene Werke/Songs dieser betroffenen Musiker-Urheber aufgeführt wurden (s. Einzahlungs- und Auszahlungs-Statistik).

Die Benachteiligung an den Tantieme-Ausschüttungen der GEMA trifft vor allen Dingen junge Nachwuchskomponisten und Texter, die meistenteils nur über eine äußerst geringe Wertung (Tantieme-Multiplikator) und über keine Wertungszuschläge (Tantieme-Multiplikator) für Evergreens und Standard-werke verfügen.

BEGRÜNDUNG ZU 2:
Die ca. 60.000 angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Mitglieder werden in den GEMA-Hauptversammlungen (der ordentlichen Mitglieder) lediglich durch 34 gewählte Delegierte vertreten. Diese Unterrepräsentanz der Vertretung dieser 60.000 vereinsrechtlichen GEMA-Nicht-Mitglieder erfolgt, obwohl diese 60 000 Urheber ca. 37,5% des GEMA Gesamtaufkommens erwirtschaften. Eine angemessene Vertretung der Delegierten der angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Mitglieder muss unter Berücksichtigung dieses erwirtschafteten Teilaufkommens am GEMA-Gesamt aufkommen erfolgen!
Zum anderen muss eine angemessene Delegiertenvertretung in allen tantiemerelevanten Ausschüssen und im Aufsichtsrat erfolgen, um die legitimen Rechte der 60.000 Urheber in diesen entscheidenden GEMA-Gremien zu gewährleisten.


 
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