Ratschläge für Existenzgründer
Im Rahmen der Mittelstandsoffensive des Bundes wurde der "Small-Business-Act" aus der Taufe gehoben. Der bestimmt unter anderem, dass Kleinunternehmer (bis 17.500 Euro Umsatz, ab 2004: 35.000 Euro) nur noch einer Minimalbesteuerung und einfachsten Buchführungspflichten unterliegen. Auch dies Suche nach Fördertöpfen ist vereinfacht worden. Seit Anfang dieses Jahres wenden sich Kapitalsuchende an die neu gegründete Mittelstandsbank, eine Fusion zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank, die das Angebot der beiden Förderbanken bündelt. Der neueste Renner: Mikrodarlehen, ein Kredit für Kleinstunternehmen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf von höchstens 25.000 Euro. Zudem können ehemals Arbeitslose, die mit ihrer neuen Firma nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr einnehmen, eine "Ich-AG" gründen. So erhalten sie drei Jahre lang monatliche Zuschüsse vom Staat. Beratung erhalten die Existenzgründer bei den Industrie- und Handelskammern vor Ort. Diese bieten gute Beratung und haben ein vitales Interesse am Erfolg der Gründer.



