NUTZUNGSRECHTE FÜR NOCH NICHT BEKANNTE NUTZUNGSARTEN

Am 01.01.2008 sind verschiedene Änderungen des Urheberrechts in Kraft getreten. Unter anderem wurde auch § 31 UrhG geändert. Der bisherige Abs. 4 dieser Bestimmung ist weggefallen und damit das absolute Verbot der Einräumung von Nutzungsrechten für bei Abschluss des Vertrages nicht bekannte Nutzungsarten. Dies ist zukünftig möglich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde und die Vorschrift des neuen § 31a UrhG beachtet wird.

In Kreisen der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller wurde wegen des Verbots der Übertragung des Nutzungsrechts an künftigen Nutzungsarten niemals sauber zwischen dem Urheberrecht und dem Leistungs schutz recht unterschieden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.2009 (BVerfG I BvR 213/08) gibt Veranlassung, auf diesen wichtigen Unterschied und die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen nochmals hinzuweisen.

TEXT: RA WOLFGANG KRÜGER
FOTO: © SHOOT4U/FOTOLIA.COM

 

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2010

 
Informationen zum Deutschen Rock & Pop Preis
Zum aktuellen Magazin
Informationen zum DRMV
Zur Buchbestellung
 
  • Musiker Newsletter
    • Musiker News
  • Musiker Nachrichten
    • Kurznachrichten
    • Musik und Medien
    • Kunst und Kultur
    • GEMA und GVL
    • Künstler und Recht
  • Musiker Online TV
    • TV Programm
    • Specials
    • Dt. Rock+Pop Preis '08-'10
    • Dt. Rock+Pop Preis '07
    • Deutsch. Rock+Pop Preis
    • Produkt Workshop
  • Musiker Magazin
    • Magazin Abo
    • Aktuelles Magazin
    • Magazin Archiv
  • DRMV
    • Informationen
    • Leistungen
    • Mitgliedschaft
    • Deklaration
    • Vorstand und Rock & Poprat
    • Vereinssatzung
  • Deutsche Popstiftung
    • Stiftungs-Mitglieder
    • Ziele
    • Stiftungssatzung
  • Deutscher Rock+Pop Preis
    • Informationen
    • Kategorien
    • Anmeldung
    • Pressemitteilungen
    • Gewinner