BEGRÜNDUNG PETITION OLE SEELENMEYER VOR DEM PETITIONSAUSSCHUSS DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES

I. In Deutschland finden jährlich Zehntausende von Konzerten von Tausenden Rock-, Pop- und Folkmusikgruppen, aber auch Einzelinterpreten statt, von denen ein großer Teil seine Songs selber komponiert, textet, arrangiert und in seinen Konzerten selber aufführt.

Bedingt durch ihre zahlreichen Tourneen und Konzerte müssten diese Komponisten und Texter längst in der Lage sein, die Klippe von 30 000,-- Euro Tantiemenverdienst als Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft in der GEMA zu überwinden.

Stattdessen coexistieren Tausende dieser Komponisten und Texter unwissend als angeschlossene und außerordentliche GEMA-Nicht-Mitglieder, weil sie in ihren Jahresabrechnungen seitens der GEMA in Relation zu ihren zahllosen Konzertenmit ihren selbst komponierten Werken nur äußerstgeringe GEMA-Ausschüttungen erhalten!

Die GEMA behält jährlich die Konzerttantiemen für diese zahlreichen Konzerte Tausender Rock-, Pop- und Folkmusikgruppen und Interpreten im Veranstalter-Lizenzbereich zwischen 350 und 750 Euro bis zu 90 % mit der Begründungeines "Solidarbeitrages" für die "Solidargemeinschaft GEMA" ein - und das, obwohl diese jungen Nachwuchskomponisten und Texter in ihren Konzerten bis zu 79 % selbstkomponierte Songs spielen und eine Ausschüttung über ihre Musikfolgebögen beantragen.

Es war im Jahre 2001 kein Geringerer als derheutige Aufsichtsratsvorsitzende der GEMA Jörg Evers, der in einem von ihm erstellten Fachartikel feststellte, dass das vor zehn Jahren ohne Beschluss der Mitgliederversammlung von der Verwaltung eingeführte "Pro-Verfahren" im Veranstalterlizenzbereich zwischen 350 und 750 Euro zu einem eklatanten Missverhältnis und Ungerechtigkeiten in der Ausschüttung der Urheberrechts-Tantiemen seitens der GEMA führt.

In einem Urteil aus dem Jahre 2005 forderte der von uns angerufene Bundesgerichtshof die GEMA und das Deutsche Patentamt als Auf sichtsbehörde dazu auf, die fehlende Mitglieder-Abstimmung zum extrem verzerrenden Pro-Verteilungsverfahren als Grundsatzabstimmung nachzuholen. Bis heute weigert sich die GEMA ohne Begründung, diesem Urteil des Bundesgerichtshofes Folge zu leisten.

TEXT: OLE SEELENMEYER
FOTO © CHRISTIAN JUNG / FOTOLIA.COM

 

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2010

 
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