GROßE KOALITION EINIGT SICH AUF AUSKUNFTSANSPRUCH GEGEN PROVIDER
Die Rechtspolitiker von Union und SPD im Bundestag haben ihre Änderungsvorschläge für den heftig umstrittenen Entwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte abgesteckt.
Kern des Vorhabens ist es, einen Auskunftsanspruch gegen Rechtsverletzungen unbeteiligter Dritte wie Internetprovider zu schaffen. Damit soll es einfacher werden, die Identität von möglichen Rechtsverletzern etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Laut der Einigung im Kreis der großen Koalition soll es wie im Regierungsentwurf dabei bleiben, dass ein Richter über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten entscheiden soll. Dagegen waren Lobbyisten der Musik- und Filmindustrie sowie des Deutschen Buchhandels bei einer parlamentarischen Anhörung Sturm gelaufen.
Text: Stefan Krempl
Foto: Photocase.de/DVC
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 02/2008




