
Vom Megastar zum Megarisiko
Immer mehr langfristige Verträge mit Megastars enden im Streit. Auch Pop-Legende Michael Jackson will seine Plattenfirma verklagen. Seine Anwälte sprechen von Forderungen im dreistelligen Millionenbereich
Düsseldorf. Es begann als hässliche Schlammschlacht mit verbalen Ausfällen zwischen einer Plattenfirma und einem alternden Popstar. Doch jetzt droht die Geschichte um Michael Jackson (43) für Sony Music zum Millionen-Dollar-Risiko zu werden. Der "King of Pop" hat Staranwalt Marty Singer angeheuert und will Sony verklagen, weil die Plattenfirma angeblich Schuld ist am Misserfolg seines Albums "Invincible". Außerdem soll Sony die Veröffentlichung einer Wohltätigkeits-CD verhindert haben. "Wir haben die Punkte zusammengetragen", sagte Singer in Los Angeles. Es gehe unter anderem unter Vertragsbruch und unrechtmäßige Buchungen. Die Schadenersatz-Forderungen, so Singer, könnten mehrere 100 Millionen Dollar wert sein. Die Europazentrale vo
Musiker und die leidige Umsatzsteuer... - von RA Schulze Rossbach Berlin Tel.: 030/85 72 60 11
Musiker und die leidige Umsatzsteuer..... Nachdem ich in meinem Buch "Das AMA Musikerrecht" (AMA- Verlag) auf die Besonderheit des § 12 Abs.2 Nr. 7 Umsatzsteuergesetz (UStG) hingewiesen habe, der Musikern die Möglichkeit eröffnet, nur 7 % Umsatzsteuer auf ihre Leistungen zu berechnen, sehe ich mich aufgrund eines Hinweises eines Lesers veranlasst, hier die Problematik weiter zu erläutern. Vorab möchte ich - wie bereits in meinem Buch - den Vorteil erläutern, der sich dann ergibt, wenn ein Musiker einem Veranstalter für seine Leistung nur 7 % Umsatzsteuer berechnet. Da die meisten Ausgaben eines Musikers mit 16% Umsatzsteuer belastet sind (man denke nur an den Kauf von Instrumenten, Verstärkern oder Fahrzeugkosten), kann die gezahlte Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer von der vereinnahmten Umsatzsteuer abgezogen werden. Wenn aber nur 7 % Umsatzsteuer vereinnahmt werden, andererseits die Ausgaben mit 16 % belastet sind, würde es dann,
Die Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer in einer Rechnung seit dem 01.01.2002 bzw. 01.07.2002
Mit Wirkung zum 01.01.2002 soll der selbständige Unternehmer und damit auch jeder Musiker, der selbständig tätig ist, nach § 14 (1a) UStG seine Steuernummer in einer Rechnung angeben. Nach § 27 (3) UStG gilt dies aber erst für Rechnungen, die ab dem 01.07.2002 ausgestellt werden.
Zu beachten ist, dass die Steuernummer und nicht die Umsatzsteueridentifikationsnummer gemeint ist. Die Verpflichtung betrifft grundsätzlich jeden Unternehmer. Ausgenommen sind aber die sogenannten Kleinunternehmer, die aufgrund des Nichtübersteigens der Kleinunternehmergrenzen (? 16.620,00/? 50.000,00) keine Umsatzsteuer ausweisen. Diese brauchen die Steuernummer nicht anzugeben.
Vorsicht beim Abschluß von Managementverträgen! Von Rechtsanwalt Ulrich Poser, Kanzlei Mertin, Hamburg
Vorsicht beim Abschluß von Managementverträgen! In meiner anwaltlichen Praxis mehren sich die Fälle, die denen junge, zumeist ziemlich unerfahrene Musiker/Künstler von sog. Managern derart abgezockt werden, dass sie ? noch bevor sie es bemerkt haben - "Haus und Hof" verspielt haben. Im Einzelfall wird hierbei seitens des "Managers" die Schwelle zu kriminellem Verhalten überschritten.
Aus diesem Grunde sollte sich jeder Musiker fachkundig beraten lassen, bevor er einen Vertrag unterschreibt. Dies gilt insbesondere für Verträge mit langer Laufzeit und erheblichen Verpflichtungen, wie z.B. einen Managementvertrag.




