
Musiker und Steuerrecht - Die gewerbliche Infizierung von Einkünften einer Band als GbR
Die meisten der in der Praxis vorkommenden Musikgruppen aller Musikrichtungen werden als Personengesellschaft in Form der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geführt. Die Einkunftsart bei Auftritten von Musikgruppen ist dabei grundsätzlich im Rahmen des § 18 EStG (künstlerische Darbietung) anzusiedeln, womit eine Musikgruppe nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Aufgrund der Vorschrift des § 15 (3) Nr. 1 EStG werden aber Einkünfte einer Personengesellschaft (und die GbR ist eine solche) zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert, wenn die Band neben ihrer hauptsächlichen Auftrittstätigkeit nebenher noch gewerbliche Einkünfte, wie z.B. den Handel einer selbst produzierten CD betreibt. Ein Handel ist nämlich eindeutig eine gewerbliche Betätigung.

ABBA jetzt mal ganz ruhig: Kein Streit um den Bandnamen In der Kanzlei des Autors mehren sich die Fälle, in denen es um Streitigkeiten rund um den Bandnamen geht.
Meistens beanspruchen ausgeschiedene Bandmitglieder den Namen der Band für sich, obwohl sie sich den Bandnamen nicht ausgedacht haben und auch nicht Namensrechtsinhaber sind. Ein (zumeist teurer!) Rechtsstreit ist in solchen Fällen vorprogrammiert.
Das Namensrecht (in § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt) gewährt dem Namensrechtsinhaber (das ist im Regelfall derjenige, der sich den Bandnamen ausgedacht und zugelegt hat) ein ausschließliches Recht an diesem Namen. Das heißt, dass allein der Inhaber des Namensrechts bestimmen darf, wer den Bandnamen wann, wo und wie nutzt.

Trend: Namen von Musik-Stars immer besser geschützt
Lüneburg 11.07.2002. Namen von Musik-Stars werden immer besser geschützt. So das Fazit einer Untersuchung des Fachmediums für Markeninhaber, markenplatz.de (ab heute im Internet unter www.markenplatz.de). Der Grund: In den Zeiten des globalen Filesharings über Musiktauschbörsen sinken die Tonträger-Verkäufe. Das Merchandising wird immer wichtiger, denn T-Shirts oder Kaffeetassen lassen sich nicht downloaden. Um hier aber gegen Markenpiraten gut gerüstet zu sein, werden Namen als Marken für möglichst viel Waren- und Dienstleistungsklassen bei den Patentämtern gesichert.

Sklavenhalter und Piraten Musiker wehren sich gegen die Ausbeutung durch Plattenfirmen ? der Folksängerin Michelle Shocked gelang die Befreiung
"Eifersucht und Zorn, Gier und Heuchelei können mir meine Freunde nicht rauben." ? Eine programmatische Fanfare zum Auftakt eines Albums, auf das Michelle Shocked und ihre Fans etliche Jahre warten mussten. Als sie 1995 auf Deutschlands größtem Folkfestival in Rudolfstadt gastierte, hatte sie das Konzept für "Deep Natural" längst fertig im Kopf, erzählte entspannt von einem Werk, das alle Stile ihrer neuen Heimat New Orleans umfassen sollte. Doch der relaxte Schein trog, denn mit ihrer Plattenfirma lag Michelle in einem hässlichen Clinch.




