Zum neuen Urhebervertragsrecht

Nach endlosen Diskussionen hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern (Urhebervertragsgesetz) beschlossen.

In Anlehnung an eine EU-Urheberrichtlinie haben Urheber künftig auch dann Anspruch auf eine ?angemessene? Vergütung, wenn eine solche im Einzelfall nicht vertraglich vereinbart ist.

Freitag, 16. November 2007

 
 

Verträge des Musikbusiness

TEIL 1: EINFÜHRUNG

Wer als junger Musiker, Producer oder Diskjockey mit Plattenfirmen, Veranstaltern oder Verlagen Verträge schließen muss, wird sehr schnell merken, dass diese oftmals hochkomplex und schwer verständlich sind. Kein Künstler möchte sich dabei lange mit Klauseln eines Vertragswerkes auseinandersetzen. Jedoch ist jeder Künstler daran interessiert, seine künstlerische Freiheit bestmöglich zu sichern und mit seiner Musikertätigkeit auch wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Dann aber kann es sich kein Musiker ? im wahrsten Sinne des Wortes - "leisten", das Recht links liegen zu lassen.

Freitag, 16. November 2007

 
 

Die Bedeutung des P-Vermerks

Mit dem aus dem US-amerikanischen Recht stammenden sog. P-Vermerk wird auf Tonträgern oder deren Umhüllung auf die Inhaber der Tonträgerherstellerrechte hingewiesen. P steht dabei für "phonorecorded". Rechtliche Bedeutung hat der P-Vermerk durch Artikel 11 des Rom-Abkommens und durch Artikel 5 des Genfer-Abkommens erlangt. Danach sind Tonträgerhersteller oder Inhaber von ausschließlichen Lizenzen in ausländischen Ländern, die den Abkommen beigetreten sind und deren Rechtsordnung für die Gewährung von Schutz illegaler Vervielfältigung, illegalem Import oder illegaler Verbreitung von Tonträgern besondere Formerfordernisse (wie etwa eine Registrierung) vorsehen, so geschützt, als ob sie diese Formerfordernisse erfüllt hätten, wenn die Tonträger oder deren Umhüllung den P-Vermerk mit Angabe des Jahres der ersten Veröffentlichung und den Namen des Rechtsinhabers aufweisen.

Freitag, 16. November 2007

 
 

Wie kann ich meine CD im Rundfunk plazieren?

von Norbert Stammberger, Komponist, Saxophonist, Verleger geb. 1958 in Coburg lebt und arbeitet seit 1983 in München Eigene Bands: Choo Choo Aero Big Band, Unternehmen Kobra, Mambo Varèse Solokonzerte mit präpariertem Saxophon und Live-Elektronik Eigenes Label seit 1989: GNU Records & Publishing (Grand New Unheard-of Music) Seit 1997 Delegierter der angeschlossenen und ausserordentlichen Mitglieder bei der GEMA

Viele Bands oder Einzelinterpreten, die eine CD auf eigene Kosten aufgenommen haben stehen meistens vor ihrem Stapel von Kartons, frisch gepresst aus dem Presswerk, und fragen sich, wer muss davon eine kriegen? Die CD herzustellen war ja schon genug Stress: Ein günstiges Studio finden, die Musiker zusammentrommeln, das Master herstellen, das Layout für das Booklet, die GEMA-Anmeldung und und und..., da denkt man gar nicht dran, was noch alles nötig ist, damit die CD auch wirklich unter die Leute kommt. Zunächst kriegt die Freund

Freitag, 16. November 2007

 
 

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