ABBA jetzt mal ganz ruhig: Kein Streit um den Bandnamen In der Kanzlei des Autors mehren sich die Fälle, in denen es um Streitigkeiten rund um den Bandnamen geht.
Meistens beanspruchen ausgeschiedene Bandmitglieder den Namen der Band für sich, obwohl sie sich den Bandnamen nicht ausgedacht haben und auch nicht Namensrechtsinhaber sind. Ein (zumeist teurer!) Rechtsstreit ist in solchen Fällen vorprogrammiert.
Das Namensrecht (in § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt) gewährt dem Namensrechtsinhaber (das ist im Regelfall derjenige, der sich den Bandnamen ausgedacht und zugelegt hat) ein ausschließliches Recht an diesem Namen. Das heißt, dass allein der Inhaber des Namensrechts bestimmen darf, wer den Bandnamen wann, wo und wie nutzt.
Musiker und die leidige Umsatzsteuer... - von RA Schulze Rossbach Berlin Tel.: 030/85 72 60 11
Musiker und die leidige Umsatzsteuer..... Nachdem ich in meinem Buch "Das AMA Musikerrecht" (AMA- Verlag) auf die Besonderheit des § 12 Abs.2 Nr. 7 Umsatzsteuergesetz (UStG) hingewiesen habe, der Musikern die Möglichkeit eröffnet, nur 7 % Umsatzsteuer auf ihre Leistungen zu berechnen, sehe ich mich aufgrund eines Hinweises eines Lesers veranlasst, hier die Problematik weiter zu erläutern. Vorab möchte ich - wie bereits in meinem Buch - den Vorteil erläutern, der sich dann ergibt, wenn ein Musiker einem Veranstalter für seine Leistung nur 7 % Umsatzsteuer berechnet. Da die meisten Ausgaben eines Musikers mit 16% Umsatzsteuer belastet sind (man denke nur an den Kauf von Instrumenten, Verstärkern oder Fahrzeugkosten), kann die gezahlte Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer von der vereinnahmten Umsatzsteuer abgezogen werden. Wenn aber nur 7 % Umsatzsteuer vereinnahmt werden, andererseits die Ausgaben mit 16 % belastet sind, würde es dann,
Die Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer in einer Rechnung seit dem 01.01.2002 bzw. 01.07.2002
Mit Wirkung zum 01.01.2002 soll der selbständige Unternehmer und damit auch jeder Musiker, der selbständig tätig ist, nach § 14 (1a) UStG seine Steuernummer in einer Rechnung angeben. Nach § 27 (3) UStG gilt dies aber erst für Rechnungen, die ab dem 01.07.2002 ausgestellt werden.
Zu beachten ist, dass die Steuernummer und nicht die Umsatzsteueridentifikationsnummer gemeint ist. Die Verpflichtung betrifft grundsätzlich jeden Unternehmer. Ausgenommen sind aber die sogenannten Kleinunternehmer, die aufgrund des Nichtübersteigens der Kleinunternehmergrenzen (? 16.620,00/? 50.000,00) keine Umsatzsteuer ausweisen. Diese brauchen die Steuernummer nicht anzugeben.
Vorsicht beim Abschluß von Managementverträgen! Von Rechtsanwalt Ulrich Poser, Kanzlei Mertin, Hamburg
Vorsicht beim Abschluß von Managementverträgen! In meiner anwaltlichen Praxis mehren sich die Fälle, die denen junge, zumeist ziemlich unerfahrene Musiker/Künstler von sog. Managern derart abgezockt werden, dass sie ? noch bevor sie es bemerkt haben - "Haus und Hof" verspielt haben. Im Einzelfall wird hierbei seitens des "Managers" die Schwelle zu kriminellem Verhalten überschritten.
Aus diesem Grunde sollte sich jeder Musiker fachkundig beraten lassen, bevor er einen Vertrag unterschreibt. Dies gilt insbesondere für Verträge mit langer Laufzeit und erheblichen Verpflichtungen, wie z.B. einen Managementvertrag.




