Schutz und Verteidigung von Urheberrechten

Musiker, welche glauben oder sogar wissen, einen tollen Song geschaffen zu haben, stehen zunächst einmal einem großen Problem gegenüber: Einerseits müssen Demobänder oder andere Tonträger an Freunde und Bekannte (zwecks Resonanz) und an Plattenfirmen (zwecks Plattenvertrag) verschickt werden. Andererseits ist die Angst nicht völlig unbegründet, dass die Freunde oder Plattenfirmen den Song "klauen". Dabei weiß ich aus meiner anwaltlichen Tätigkeit, dass bekannte oder sogar befreundete Musikerkollegen deutlich häufiger "Ideenklau" betreiben als die Plattenfirmen selbst. Um also auf dem Weg zu den MTV Music Awards nicht durch die "Ideenschnorrer" aufgehalten zu werden, gilt es ein paar wichtige Dinge zu beachten.

Freitag, 16. November 2007

 
 

Die Mehrwertsteuer, ein ewiger Quell des Streits

Insbesondere bei der Umsetzung kreativer Ideen, wie zum Beispiel der Herstellung von Schallplattenaufnahmen oder der Herstellung von Filmen und/oder Videos sind die Beteiligten mehr und mehr darauf angewiesen, auf Kooperationen zu setzen, weil sich zunehmend seltener Finanziers finden, die das Gesamtproduktionsrisiko übernehmen. Deshalb kann man es bereits als durchaus üblich bezeichnen, dass die Kooperationspartner statt Geld ihre eigenen Fähigkeiten und Kapazitäten einbringen, wie zum Beispiel der eine das Studio, der andere die künstlerisch kreative Leistung und der Dritte den Vertrieb usw.

Freitag, 16. November 2007

 
 

Justitia contra Rock 'n' Roll oder die Reise durch das Land der Branchenunkenntnis

Wenn man - wie der Autor dieses Beitrages - des öfteren in deutschen Landen umherreist, um vor verschiedenen Amts- und Landgerichten für die Rechte seiner Mandanten zu kämpfen, gewinnt man immer wieder einen Eindruck: Nur gelegentlich haben erstinstanzliche Richter und Richterinnen ein Verständnis davon, worum es in der Musik- und Veranstaltungsbranche überhaupt geht. Dieser Umstand hat schon in einigen Fällen zu krassen Fehlentscheidungen geführt.

Freitag, 16. November 2007

 
 

Musiker und Steuerrecht - Die gewerbliche Infizierung von Einkünften einer Band als GbR

Die meisten der in der Praxis vorkommenden Musikgruppen aller Musikrichtungen werden als Personengesellschaft in Form der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geführt. Die Einkunftsart bei Auftritten von Musikgruppen ist dabei grundsätzlich im Rahmen des § 18 EStG (künstlerische Darbietung) anzusiedeln, womit eine Musikgruppe nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Aufgrund der Vorschrift des § 15 (3) Nr. 1 EStG werden aber Einkünfte einer Personengesellschaft (und die GbR ist eine solche) zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert, wenn die Band neben ihrer hauptsächlichen Auftrittstätigkeit nebenher noch gewerbliche Einkünfte, wie z.B. den Handel einer selbst produzierten CD betreibt. Ein Handel ist nämlich eindeutig eine gewerbliche Betätigung.

Freitag, 16. November 2007

 
 

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