
Erst rechnen - dann gründen
Die Ich-AG-Förderung für Arbeitslose ist eine Kann-Leistung des Arbeitsamtes. Anders das Überbrückungsgeld.
Wer ohne Job ist und eine Existenzgründung wagen möchte, kann seit Jahresbeginn zwischen zwei Förderleistungen der Arbeitsämter wählen: einem Existenzgründungszuschuss für die "Ich-AG" und dem Überbrückungsgeld.
Claus Ganz hat im April vergangenen Jahres sein eigenes Büro gegründet ? mit Unterstützung des Arbeitsamtes. Der Architekt weiß, wovon er spricht, wenn er übers Selbständigmachen berichtet. Er sagt: "Ein Angestellter setzt sich irgendwo hin, hat ein Telefon, ein Fax, einen Computer, das steht alles schon da. Dafür muss man als Unternehmer selber sorgen. Ich muss für die PCs, für die notwendige Software, die allein rund 5000 Euro kostet, und dazu noch für eine Software-Schulung aufkommen."
Der Vater eines fünfjährigen Sohnes hat sechs Monate lang das sogenannte Überbrückungsgeld erhalten, insgesamt gut 18000 Euro. Würde

Verauslagung und Weiterberechnung von Reisekosten
In der Praxis kommt es (glücklicherweise) häufig vor, dass der selbständige Musiker seine Auslagen für Reisekosten wie z.B. Bahn-, Flug- oder Tankquittungen vom Veranstalter oder der Plattenfirma oder dem Verlag erstattet bekommt. Dabei taucht immer wieder das Problem auf, wie oder ob man den diese Erstattung der Auslagen in einer Rechnung neben der normalen Gage aufführt.
Sehr oft stellt man dabei fest, dass z.B. Plattenfirmen von ihren Künstlern die Originalbelege als Nachweis verlangen und gleichzeitig wünschen, dass diese Auslagen in der Rechnung neben der Gage zusätzlich berechnet werden. Genau darin steckt aber eine Falle des Umsatzsteuerrechts.

Die Verteidigung im Plagiatsprozess
In Plagiatsprozessen, also in Verfahren, in denen die eine Partei die andere der unberechtigten Übernahme von Werken oder, um dies unjuristisch auszudrücken, des "Songklaus" bezichtigt, kann der Beschuldigte seine Verteidigung hauptsächlich auf zwei Argumente stützen: Zum einen kann er vortragen, dass das, was übernommen wurde, gar nicht nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt ist. Zum anderen kann er behaupten, dass es sich um eine unbewusste Doppelschöpfung handelt, er also ohne das Werk der gegnerischen Partei zu kennen, zufällig auf den gleichen Einfall kam.

Drum prüfe wer sich ewig bindet!
Dieser Ratschlag - eigentlich für zukünftige Eheleute gedacht ? ist ohne weiteres auf die in der Musikbranche tätigen Musiker übertragbar.
Es mehren sich die Fälle in der Praxis des Verfassers, in denen fassungslose Musiker ihren Unmut über unterschriebene Verträge mit Äußerungen wie "das darf doch nicht wahr sein" oder "das habe ich nicht gewußt" kundtun und nach einem verlorenen Gerichtsprozess den Kopf hängen lassen.
Der Hintergrund dieser Fallkonstellationen ist meist ähnlich: Man hat dem "guten Rat" eines "Managers" oder einer "Firma" vertraut. Mit den Worten "das musst Du jetzt nicht lesen" oder "unterschreib` schnell, wir haben jetzt keine Zeit" wurde man mehr oder weniger zu einer Unterschrift genötigt, ohne eigentlich darüber Bescheid zu wissen, was man so schnell unterschreiben soll.




