SCHREIBEN AN DIE BUNDESTAGSABGEORDNETEN DES PETITIONSAUSSCHUSSES
SEHR GEEHRTE(R) BUNDESTAGSABGEORDNETE(R),
wie mit Ihnen nach der Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, den 17.05.2010 vereinbart, möchte ich Ihnen hiermit einige Anmerkungen zur Petition von Herrn Ole Seelenmeyer zusenden.
In erster Linie geht es in der Petition von Herrn Ole Seelenmeyer bezüglich der GEMA um die Ausschüttungsmodalitäten nach dem PRO-Verfahren und um die Mitbestimmungsrechte der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder innerhalb der GEMA. Wie Sie dem Schreiben des Bundesministeriums für Justiz vom 30. April 2010 auf Seite 8 unter Punkt (b) zur Einzahlungs und Ausschüttungsstatistik des Petenten entnehmen können, sind "die Berechnungen des Petenten grundsätzlich richtig".
Wie Ihnen sicher bekannt ist, erfolgt die Berechnung der Ausschüttung nach dem PRO-Verfahren mit der Formel: PRO-FAKTOR = MKZ x C x (1-P) + P
Die Werte für C = 0,0154 und P = 0,3333 (im Jahr 2009) gibt die GEMA vor, und somit kann auch hier auf die Ausschüttung Einfluss genommen werden! Um dieses Verfahren im Detail zu verstehen, ist es fast schon notwendig, Mathematik studiert zu haben, um es salopp zu sagen. Und welcher Musiker/Komponist hat schon solche mathematischen Kenntnisse, um diese Berechnungen zu verstehen. Nach einer Umfrage von meiner Seite vor einigen Jahren hat nicht ein einziger Musiker verstanden, wie sich seine Ausschüttung nach dem PRO-Verfahren zusammensetzt. Ein Musiker möchte doch viel lieber Musik machen!
TEXT: KARLHEINZ OSCHE
FOTO: © WOGI/FOTOLIA.COM
GRAFIK: GEMA
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2010




