SCHWEIZ: DEUTSCHLAND UNTERSTÜTZT ARBEITSLOSE KÜNSTLER
Die Schweizer Bundespolitiker haben bislang erklärt, sie möchten das Thema der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden nicht im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes abhandeln; sie haben aber durchs Band weg versichert, dass sie das Problem in anderer Form angehen werden. Nun denn, jetzt gibt's Gelegenheit dazu. Deutschland macht's vor. Das deutsche Bundeskabinett hat beschlossen, dass Schauspieler, Musiker und andere Beschäftigte der Kultur branche nur noch sechs Monate statt wie bisher ein Jahr lang beschäftigt gewesen sein müssen, um Anspruch auf Arbeitslosengelder zu haben.
Die Sonderregelung gilt nur für Personen, deren Jahreseinkommen im Schnitt nicht über 30 240 Euro liegt. Die Bezugsdauer bleibt dabei gestaffelt. Wer sechs Monate gearbeitet hat, hat Anspruch auf drei Monate Unterstützung, nach acht Monaten erhöht sich der Anspruch auf vier, nach zehn auf fünf Monate.
TEXT: WOLFGANG BÖHLER
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Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2009




