Kann ich meine Songs verkaufen?
von Ole Seelenmeyer
Immer wieder treten DRMV-Mitglieder an mich heran mit der Frage, ob sie ihre Songs an irgendwelche Firmen oder Personen verkaufen können, d.h. sie ihre Urheberrechte an ihren Kompositionen, Texten und der Bearbeitung für einen bestimmten Honorarbetrag übereignen/verkaufen können. Nach § 29 des Urheberrechtsgesetzes kann man in Deutschland Urheberrechte an seinen Songs und damit an seinen Kompositionen und Texten nicht verkaufen. In Amerika ist das alles anders. Dort gibt es Auftragskomponisten, die für irgendwelche Firmen Einzelkompositionen oder ganze Songkollektionen als "Auftragsarbeit" herstellen und diese oft für viel Geld verkaufen. (z.B. an Musikverlage oder Filmproduzenten). Damit verlieren dort die Urheber ihre sämtlichen Urheberrechte an diesen Songs/Werken. In Deutschland ist das anders. Hier verbleiben die Urheberrechte grundsätzlich für den Zeitablauf der Schutzfristen (bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) beim Urheber/Schöpfer des Werkes. Komponisten und Texter haben in Deutschland allerdings die Möglichkeit, die Nutzungsrechte an seinen Songs umfassend oder teilweise z.B. an Musikverlage aber auch an andere Firmen zu übertragen.
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2008



