Musiker und Steuerrecht
Thema: Neuregelungen zum Arbeitszimmer ab 2007
Praktische Hinweise für Musiker von Steuerberater, Gitarrist und Komponist Sören Bischof
Regel ein Raum nötig, in dem er sein Instrument oder seine Stimme trainiert, seine organisatorischen Arbeiten tätigt oder einfach stundenlang telefoniert um Auftritte zu erlangen. Mietet man sich für diese Zwecke einen extra Raum an, der außerhalb der Privatwohnung liegt, so sind diese Kosten dafür in unbegrenzter Höhe absetzbar.
Etwas anderes gilt, wenn für diese Zwecke ein so genanntes häusliches Arbeitszimmer eingerichtet wird. Gemeint damit ist ein Arbeitsraum in der eigenen gemieteten Wohnung oder der eigenen Eigentumswohnung, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich für diese Zwecke genutzt wird. Es darf sich dabei nicht um einen Teilbereich eines Zimmers handeln, das ansonsten noch privaten Zwecken dient. Ein Arbeitszimmer läge z.B. nicht vor, wenn sich jemand in seinem Wohnzimmer neben dem Fernseher eine Ecke einrichtet und dort die Arbeiten tätigt.
Neben dieser eben genannten grundsätzlichen Voraussetzung ist seit dem 01.01.07 ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann absetzbar, wenn das Arbeitzimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2007




