MUSIKER UND STEUERRECHT - Praktische Hinweise für Musiker
THEMA: UST-BEFREIUNG FÜR SELBSTSTÄNDIG UNTERRICHTENDE MUSIKLEHRER MIT EIGENEN SCHÜLERN NACH EUGH UND NACH USTG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 28.01.2010 (Ingenieurbüro Eulitz) sinngemäß klargestellt, dass der sogenannte Privatlehrer, der unmittelbar und selbstständig gegenüber eigenen Schülern Unterricht erteilt, nach Unionsrecht von der Umsatzsteuer zu befreien ist.
Auf diese Rechtsprechung kann sich der deutsche Steuerpflichtige berufen. Nach nationalem Umsatzsteuerrecht der Bundesrepublik Deutschland ist es vorgesehen, dass sich der gegenüber eigenen Schülern abrechnende Musiker, welcher der umsatzsteuerlichen Regel besteuerung unterliegt (Ausnahme Kleinunternehmer), zunächst eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21.a) bb UStG von der zuständigen Bezirksregierung ausstellen lässt.
TEXT: SÖREN BISCHOF
FOTO: © ANDY DEAN / FOTOLIA.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2011




