MUSIKER UND STEUERRECHT - Praktische Hinweise für Musiker
THEMA: ABSCHREIBUNG VON WIRTSCHAFTSGÜTERN ALS SAMMELPOSTEN
Ab dem Jahr 2008 sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungsoder Herstellungskosten netto (ohne Umsatzsteuer) mehr als 150,-- Euro, aber nicht mehr als
1.000,-- Euro betragen und die beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sind, jeweils jährlich zu einem Sammelposten zusammenzufassen und einheitlich über fünf Jahre mit 20 % abzuschreiben. Diese Regelung ist zwingend, eine Wahlmöglich keit besteht nicht. Für die Anschaffungen eines jeden Jahres ist jeweils ein eigener Sammelposten zu bilden.
TEXT: SÖREN BISCHOF - STEUERBERATER, GITARRIST UND KOMPONIST
FOTO: ATREYU1980/PHOTOCASE.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2009




